Bundesweite Kanzlei für Strafrecht                                                                                                                                           

          

  

Home
Strafverteiger Louis
Rechtsgebiete
Kanzleiprofil
Kanzleibilder
Kontakt zum Anwalt
E - Mail Anfragen
Download
Archiv
Presseberichte
Straftaten
Tips: Strafverfahren
Links: Strafrecht
Kooperationen
Karriere
Buerogemeinschaft
Criminal Defender
Advocaat Strafrecht
Impressum

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Clemens Louis

Bismarckstr. 7  45128 Essen     

Tel:            0201 - 310 460 - 0  Fax:            0201 - 310 460 - 20 @: info@re  

info@rechtsanwalt-louis.de www.rechtsanwalt-louis.de www.strafverteidiger-louis.de

Bundesweite Strafverteidigung an allen Amts- und Landgerichten in Deutschland

E- Mail Anfragen werden binnen 12 Stunden beantwortet

Pflichtverteidiger auf Anfrage

Choose your Language:

  Deutschland USA Flagge Niederlande

German Criminal Defence Lawyer and Member in the Council of the Bars and Law Societies of the European Union

Advocaten Strafrecht Duitsland

RA Louis ist Mitglied:

Anwaltsverein Essen

 

 

Informieren Sie sich hier, wenn Sie

- Beschuldigter im Ermittlungsverfahren

- Angeklagter in einem Strafverfahren

sind. Was müssen Sie beachten, was tun?

Ob Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Anklage oder Hauptverhandlung: Hier können Sie sich intensiv und kostenlos informieren:

Wie läuft ein Ermittlungsverfahren und Strafverfahren ab?

Die Polizei ermittelt im Namen der Staatsanwaltschaft bei einem Anfangverdacht einer Straftat. In dem „Ermittlungsverfahren“ muss der Beschuldigte Gelegenheit bekommen, sich zur Sache zu äußern. Zeugen sind zu verhören.  Kurz: Es wird be- und entlastend ermittelt. Ich zeige Ihre Verteidigung an, teile der Polizei mit, dass Sie den Vernehmungstermin nicht wahrnehmen werden und bitte darum, die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Nach Beendigung der Ermittlungen schickt die Polizei die Ermittlungsakte an die zuständige Staatsanwaltschaft. Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen und die Anordnung der Untersuchungshaft werden durch das Amtsgericht angeordnet (Richtervorbehalt).

Jetzt bekomme ich als Strafverteidiger endlich die Ermittlungsakte durch die Staatsanwaltschaft übermittelt. Nachdem ich mit Ihnen den Inhalt der Akten besprochen habe, schreibe  ich eine Einlassung für Sie und lenke damit die Art der Erledigung des Verfahrens.

Sodann muss die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren in irgendeiner Weise beenden. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Polizei, welche ihr in Form der Ermittlungsakte vorliegen, und meiner Einlassung, klagt sie die Tat an, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Wenn dieser nicht besteht, also ein Freispruch wahrscheinlicher als eine Verurteilung ist, dann stellt sie die Tat nach § 170 II StPO ein.

Wenn der Verstoß gering ist bzw. ein Erstverstoß vorliegt, kann die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt (auch gegen eine Auflage) ebenfalls einstellen, § 153 I StPO. (Bei einer guten Prozentzahl meiner Verfahren ist dies der Fall, z.B. Einstellung wg. Geringfügigkeit gegen Geldauflage).

Sie kann die Sache auch durch einen Strafbefehl, also quasi einem Urteil ohne eine Hauptverhandlung, erledigen.

Damit ist das Ermittlungsverfahren und der Status des Mandanten als „Beschuldiger“, egal welche Form der Erledigung vorliegt, beendet.

Verteidiger: Hier berate ich meinem Mandanten, sage für ihn die Beschuldigtenvernehmung ab. Unser Erstschreiben „blockiert“ den Kontakt der Polizei zum Mandanten. Die Polizei muss dann die Akte an die Staatsanwaltschaft weiterleiten (sie ist Herrin im Ermittlungsverfahren) und erteilt mir Akteneinsicht. Der Mandant wird mit dem Inhalt konfrontiert und ich schreibe dann eine sog. Verteidigerschrift, also eine Einlassung für den Mandanten (Einlassung zur Tat und Worte zu seinem Leben und eine Vorstellung, was die Verteidigung gerne hätte.

Soweit das Verfahren nicht im Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, wird die Anklageschrift oder der Strafbefehl dem Amts- oder Landgericht durch die Staatsanwaltschaft übermittelt. Der Mandant ist nunmehr „Angeschuldigter in einem Strafverfahren“.

In diesem „Zwischenverfahren“ stellt der Richter die Anklage dem Verteidiger und seinem Mandanten zu. Der Verteidiger hat nun die Möglichkeit, Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens, also gegen die Hauptverhandlung, vorbringen: Ist die Anklage formell rechtmäßig? Besteht hinreichender Tatverdacht? Sollen noch Beweise oder Zeugen benannt werden?

Verteidiger: Ich kann eine Eröffnung verhindern und Absprachen mit dem Richter und der Staatsanwaltschaft über das Strafmaß treffen. Hier bereite ich auch meine Mandanten auf die Hauptverhandlung vor. Gegebenfalls kann mich das Gericht als Pflichtverteidiger beiordnen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Die Hauptverhandlung wird auch „Hauptverfahren“ genannt. Nach dem ergangenem Urteil in der Hauptverhandlung können ggf. Rechtsmittel (Berufung oder Revision) eingelegt oder Rechtsmittelverzicht erklärt werden. Sobald der Rechtsmittelverzicht erklärt wird, ist das Urteil rechtskräftig.

Wichtige Fragen und Antworten zu Straftaten:

Straftaten A - C

Alkohol im Straßenverkehr

Arztstrafrecht & Arzthaftungsrecht

Aussetzung

Bandendiebstahl

Bedrohung

Beitragsvorenthaltung

Beleidigung

Beleidigung auf sexueller Basis

Besonders schwere Brandstiftung

Besonders schwere Fall des Diebstahls

Betäubungsmitteldelikte: Handel & Besitz & Anbau & Schmuggel bzw. unerlaubte Einfuhr von geringen & nicht geringen Mengen an BtM

Betäubungsmittelstrafecht & Betaübungsmittelstrafverfahren

Betrug

Brandstiftung

Brandstiftung mit Todesfolge

Computerbetrug

Computersabotage

Straftaten D - F

Datenveränderung

Diebstahl

Diebstahl geringwertiger Sachen

Diebstahl mit Waffen

Drogen am Steuer

Drogendelikte

Eidesgleiche Bekräftigung

Einbruchdiebstahl

Eingehungsbetrug

Erpressung

Exhibitionistische Handlungen

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Fahrlässige Brandstiftung

Fahrlässige Körperverletzung

Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr

Fahrlässige Körperverletzung durch Hundebiss

Falschaussage

Falsche uneidliche Aussage

Falsche Verdächtigung

Falsche Versicherung an Eides Statt

Falschgeld: in Verkehr bringen

Fischwilderei

Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

Freiheitsberaubung

Straftaten G - J

Gefährdung des Straßenverkehrs

Gefährliche Körperverletzung

Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr

Geldfälschung

Geldwäsche

Gewalttäter Sport

Hausfriedensbruch (schwerer)

Hehlerei

Hund - fahrlässige Körperverletzung

Internetbetrug - Ebaybetrug

Inverkehrbringen von Falschgeld

Immobilienbetrug

Straftaten K - L

Kampfhunde

Körperverletzung

Körperverletzung im Amt

Körperverletzung (gefährliche)

Körperverletzung (fahrlässige)

Körperverletzung mit Todesfolge

Kontoeröffnungsbetrug

Kreditbetrug

Kreditkartenmissbrauch

Kunstfehler & Behandlungsfehler durch Arzt - Körperverletzung

Landfriedensbruch

Leistungserschleichung (Schwarzfahren)

Lohnwucher

Straftaten M - O

Markenrechtsverletzung

Meineid

Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten

Misshandlung von Schutzbefohlenen

Mord

Nachstellung / Stalking

Nichtanzeigen geplanter Straftaten

Nötigung

Nötigung im Straßenverkehr

Straftaten P - R

Polizei: Entwicklungen im Selbst- und Fremdbild

Raub

Raubkopierer & Raubkopien & Filesharing

Räuberische Erpressung

Räuberischer Diebstahl

Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

Straftaten S - U

Sachbeschädigung

Scheckbetrug

Scheckkartenmissbrauch

Schwarzarbeit

Schwere Brandstiftung

Schwere Körperverletzung

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

Schwerer Landfriedensbruch

Schwere Raub

Sexualstraftaten

Sexuelle Nötigung

Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses

Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

Sexueller Missbrauch von Kindern

Sexueller Missbrauch von Kindern mittels Einwirkung von Schriften

Sexueller Missbrauch von Widerstandsunfähigen Personen

Steuerstrafrecht

Störung der Totenruhe

Softwarepiraterie

Strafvereitelung

Subventionsbetrug

Tötung auf Verlangen

Totschlag

Trunkenheit im Straßenverkehr

Üble Nachrede

Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln: Cannabis - Haschisch - Marihuana

Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Cannabis - Haschisch - Marihuana

Unerlaubter Anbau von Betäubungsmittel / Plantage: Cannabis - Haschisch - Marihuana 

Unerlaubter Handel mit BtM: Cannabis - Haschisch - Marihuana

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort  - Unfallflucht -

Unterlassene Hilfeleistung

Unterschlagung

Untreue

Urheberrechtsverletzungen

Urkundendelikte

Urkundenfälschung

Urkundenunterdrückung

Straftaten V - X

Verbreitung & Besitz von Kinderpornographie

Verbreitung & Besitz von Kinderpornographie: Erkennungsdienstliche Behandlung

Vergewaltigung

Verleitung zur Falschaussage

Verletzung der Unterhaltspflicht

Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Verletzung des Briefgeheimnisses

Verleumdung

Versicherungsbetrug

Versicherungsmissbrauch

Verstoß gegen das BtMG

Verstoß gegen das BtMG: Cannabis, Marihuana, Haschisch

Verstoß gegen das BtMG: Kokain - Heroin

Verstoß gegen das BtMG: Amphetamin

Verstoß gegen das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

Verstoß gegen das SchwarzArbG

Verstoß gegen das Waffengesetz

Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Vollrausch

Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

Vortäuschung einer Straftat

Warenbetrug

Warenkreditbetrug

Wertzeichenfälschung

Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten

Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftskriminalität

Wohnungseinbruchdiebstahl

Termin vereinbaren mit Strafverteidiger Clemens Louis

       -- Pflichtverteidiger nach Absprache --

 

Strafverteidiger & Pflichtverteidiger im Ruhrgebiet:

Bochum - Bottrop - Dortmund - Duisburg - Essen - Gelsenkirchen - Hagen - Hamm - Herne - Mülheim an der Ruhr - Oberhausen - Recklinghausen - Unna - Wesel - Ennepe - Kleve - Münster - Krefeld - Bocholt - Ahaus - Lüdinghausen - Nordhorn - Siegen - Dinslaken -   Geldern - Haltern - Marl - Dorsten - Gladbeck - Hattingen - Sprockhövel - Gütersloh - Coesfeld - Borken - Dülmen - Rheine - Senden - Nottuln - Gronau

 Bismarckstr. 7

 45128 Essen

 Telefon:    0201 - 310 460 - 0

  Fax:         0201 - 310 460 - 20

  E-Mail:     info@rechtsanwalt-louis.de

  Internet:   http://www.rechtsanwalt-louis.de

                   http://www.strafverteidiger-louis.de