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Bundesweite Kanzlei für Strafrecht
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Rechtsanwalt & Strafverteidiger Clemens Louis Bismarckstr. 7 45128 Essen Tel: 0201 - 310 460 - 0 Fax: 0201 - 310 460 - 20 @: info@re info@rechtsanwalt-louis.de www.rechtsanwalt-louis.de www.strafverteidiger-louis.de Bundesweite Strafverteidigung an allen Amts- und Landgerichten in Deutschland E- Mail Anfragen werden binnen 12 Stunden beantwortet Pflichtverteidiger auf Anfrage Choose your Language: German Criminal Defence Lawyer and Member in the Council of the Bars and Law Societies of the European Union Advocaten Strafrecht Duitsland RA Louis ist Mitglied:
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Drogen im Straßenverkehr, § 315c StGB, § 316 StGB, § 24a StVG Ermittlungsverfahren - Strafverfahren - Beschuldigtenvernehmung
L o u i s & M i c h a e l i s Bundesweite Strafverteidigung Bismarckstr. 7 (Kanzlei am Bismarckplatz) 45128 Essen Telefon: 0201 - 310 460 - 0 Fax: 0201 - 310 460 - 20 E-Mail: info@rechtsanwalt-louis.de Internet: http://www.rechtsanwalt-louis.de
Drogen am Steuer und Führerscheinentzug: Tips und Verteidigungsstrategien Als Kanzlei für Strafrecht in NRW, mit Holland als Nachbar, vertrete ich regelmäßig Mandanten vor dem Amtsgericht und Landgericht Essen, Duisburg, Dortmund und anderen Städten aus dem Ruhrgebiet. Nah an der Grenze zu den Niederlanden verteidige ich Sie unter anderem von den Gerichten in Kleve, Geldern, Borken, Münster, Bocholt und Vreden. Bundesweit verteidigen wir Drogendelikte. In diesem Zusammenhang verfügen wir über ein erhebliches Wissen im Bereich von "Drogen am Steuer". Unsere Mandanten greifen bundesweit auf unsere Dienstleistung zurück. Sie können uns Ihren Sachverhalt per E - Mail zusenden und wir prüfen sodann, ob wir Sie als Mandant übernehmen. Wir machen Ihnen in diesem Zusammenhang ein günstiges Pauschalangebot.
Drogen am Steuer – Welche Drogen führen zu einer Bestrafung und einem Führerscheinverlust? Es gibt eine Reihe von Betäubungsmitteln und Medikamenten, welche als „andere berauschende Mittel“ zu einer Bestrafung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (ähnlich einer Trunkenheitsfahrt) führen können. Die häufigsten Verstoße lassen sich bei folgenden Drogen dokumentieren: ►Cannabisprodukte mit dem THC Wirkstoff (Marihuana oder Haschisch) ►Heroin ►Kokain ► Opiate (Opium & Morphin) ►LSD ► Extasy (MDMA, MDE) ► Amphetamine & Amphetaminderivate = Speed Werde ich strafrechtlich belangt, wenn ich diese Mittel im Blut nachgewiesen bekomme? Dies ist grundsätzlich zu verneinen. Die Betäubungsmittel müssen dazu führen, dass Sie nicht in der Lage sind, das Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Wiederum wird hier das Kriterium „Ausfallerscheinung“ herangezogen, um Ihnen eine Fahruntüchtigkeit aufgrund von Betäubungsmitteln nachzuweisen. Gehen Sie davon aus, dass das Thema "Drogen im Straßenverkehr" sehr umstritten ist und es eine Reihe von Gesetzesänderungen und neuen Urteilen diesbezüglich gibt. Deshalb ist es wichtig, sich zu diesem Thema umfassend strafrechtlich beraten zu lassen. Bedenken Sie, dass eine Internetseite dies nicht ersetzen kann. Leider zeigt die Praxis, das nur wenige Personen auf diesem Gebiet wirkliches Wissen aufzeigen.
Sie wurden im Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln angetroffen? Beachten Sie immer, dass nunmehr verschiedene Verfahren auf Sie zukommen können. Zum einen ein Strafverfahren, wegen des Verstoßes gegen das Strafgesetzbuch und / oder das Betäubungsmittelgesetz. Ein Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen das Straßenverkehrs- und Ordnungswidrigkeitengesetz. Aber auch Ihre zuständige Führerscheinstelle ist an Ihrem Verhalten interessiert (es gilt grundsätzlich: Betäubungsmittelkonsumenten sind nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet!) Diese Verfahren können aus Sie kumulativ also auch alternativ auf Sie zukommen. Vereinbaren Sie mit mir einen Termin und lassen Sie sich beraten! Hier sehen Sie, was wir für Sie machen können: Der Nachweis einer Cannabisbeeinflussung im Straßenverkehr erfolgt durch die Bestimmung von THC und dessen Abbauprodukten im Blut. THC (Tetrahydrocannabiol) wird bei der Aufnahme durch Rauchen sehr schnell vom Blutkreislauf aufgenommen. Bereits wenige Minuten nach Beendigung der Inhalation erreicht der THC-Spiegel sein Maximum. Es entsteht zunächst das psychoaktive 11-Hydroxy-THC (im Befundbericht des toxikologischen Gutachten meist als „11-OH-THC THC Metabolit bezeichnet). Dieses wird zunächst in der Leber abgebaut. Durch Metabolismus (chemische Veränderung, Abbau) entsteht im weiteren Verlauf die inaktive THC-COOH (THC Carbonsäure). Dieser Abbauwert wird im Verwaltungsverfahren von der Behörde als Wert herangezogen, um einen gelegentlichen oder regelmäßigen Cannabiskonsum bei dem Betroffnen feststellen zu können. Beachten Sie immer, dass der sichere Nachweis von THC im Blut den Tatbestand des § 24 a Abs. 2 StVG erfüllt! Bei hohen THC-COOH Werten ist nicht von einem einmaligen Konsum auszugehen. Dies hat zur Folge, dass die Fahrerlaubnisbehörde Sie als gelegentlichen oder gar regelmäßigen Cannabiskonsumenten einstufen wird. Von dieser behördlichen Einstufung hängt das Schicksal Ihrer Fahrerlaubnis ab. Beachten Sie, dass jeder, der Drogen (außer Cannabis) nimmt oder von ihnen abhängig ist, ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist! Auch die Begehung von Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, kann nach § 2 Abs. 4 StVG eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bedeuten. Bei Cannabis erfolgt eine Differenzierung zwischen dem regelmäßigen Konsum – THC-COOH Werte ab 150,00 ng/ml - (bei regelmäßigen Konsumenten wird in der Regel von einer Nichteignung ausgegangen) und von gelegentlichen Konsumenten – THC-COOH Werte ab 75,00 ng/ml (diesem kann eine Eignung zuerkannt werden, wenn eine Trennung zwischen Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiven Stoffen, keine Persönlichkeitsstörung und kein Kontrollverlust vorliegt). In den meisten Fällen von Cannabis und Straßenverkehr wird die Fahrerlaubnis, bei einer Ungeeignetheit gem. Anlage 4 FeV, gem. § 46 Abs. 1 FeV entzogen. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel dann, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: - gelegentlicher Cannabiskonsument (THC-COOH Wert ab 75,00 ng/ml) - 1 ng/ml aktives THC bei der Tatfahrt - Cannabisbedingte Aus- und / oder Ausfallerscheinungen Beachten Sie, dass bei der Konsumkombination von Cannabis und Alkohol grundsätzlich von der Nichteignung zum Führen eines Fahrzeugs auszugehen ist, was die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben wird! Grundsätzlich wird davon ausgegangen, das bereits der bloße Konsum von Stoffen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, zu der Annahme führt, dass der Betroffene den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht gerecht wird. Eine Ausnahme gilt bei der Einnahme von verschreibungsfähigen Stoffen gem. Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes und bei gelegentlichem Cannabiskonsum, wenn der Betroffene zwischen Konsum und Fahren trennen kann. Wie kann ein Cannabiskonsum nachgewiesen werden ?- Drogenschnelltest - Urintest - Bluttest - Reaktionstest (Indiz für eine Drogenfahrt) Was ist ein Drogenschnelltest? Bei Straßenverkehrskontrollen durch die Polizei wird bei Verdacht ein Drogenschnelltest zum Einsatz gebracht. Dadurch soll ein aktueller Konsum nachweisbar sein. Der Hersteller des Schnelltests „Drugwipe“ wirbt damit, dass bis 12 Stunden nach dem Konsum, dieser durch den Einsatz des Testes nachgewiesen werden kann. Hervorzuheben ist, dass zuverlässige Drogenschnelltests derzeit der Polizei noch nicht zur Verfügung stehen. Letztendlich kann nur ein Bluttest endgültige Sicherheit bringen, ob und in welchem Umfang eine Drogenfahrt vorliegt. Cannabis im Straßenverkehr: Was ist Cannabis? Cannabis kann auf viele Arten konsumiert werden. Haschisch oder Gras kann man rauchen (Joint, Wasserpfeife, Eimer) und essen (Spacecakes). Bei einer Blutprobe wird Ihr Blut durch ein ärztliches Gutachten untersucht. Folgende Wirkstoffe können durch eine Laboruntersuchung Aufschluss darüber geben, wann, wie oft und wie viel Sie Cannabisprodukte konsumiert haben: Delta9-THC - Delta9-THC lagert sich kurzfristig in Ihrem Körper ab, wenn Sie Cannabis konsumieren. - Es wirkt psychotrop THC-OH: - THC-OH ist ein Abbauprodukt des THC. - Es ist kurze Zeit nach dem Konsum von Cannabisprodukten in Ihrem Körper auffindbar. - Es wirkt jedoch nicht psychotrop. - Dies ist ein Endabbauprodukt, welches im Fettgewebe des Menschen längere Zeit ablagert und gespeichert wird. - Es wirkt jedoch nicht psychotrop. - Gehen Sie davon aus, dass der COOH.Wert sich wöchentlich halbiert, wenn kein neues THC hinzukommt, Sie also abstinent leben. Mindestwerte des BGH (Bundesgerichtshof) für „nicht geringe Mengen: Cannabis = 7,5g (Der durchschnittliche Wirkstoffgehalt von Cannabisprodukten liegt bei ca. 10 %) Das bedeutet z.B.: Dass 7,5g THC etwa 75g Marihuana sind Können Drogen durch einen Urin- und Bluttest nachgewiesen werden? Der Urintest, welcher meist nach den ersten Indizien auf der Polizeiwache durchgeführt werden kann, ist die gängigste Form des Nachweises von Cannabiskonsum. Der Bluttest gibt Aufschluss darüber, ob Sie in den letzten 6 – 12 Stunden Cannabis konsumiert haben. Blutteste, lassen daneben auch überprüfen, ob sich THC-Abbauprodukte in Ihrem Körper befinden, welches Rückschlüsse auf einen länger zurückliegenden Konsum bzw. Dauerkonsum schließen lassen. Wie lang kann Cannabis im menschlichen Körper nachgewiesen werden? Nach dem letzten Konsum sind Spuren des THC-Konsums noch zwischen zehn Tagen und drei Monaten nachweisbar. Dies hängt von der Genauigkeit des Testes und der Häufigkeit des Konsums ab. Letztendlich weisen die Testergebnisse nur nach, ob jemand in der letzen Zeit Cannabis konsumiert hat. Eine andere Frage ist, ob Sie, während Sie ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führten, unter Cannabiseinfluss standen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich mit einem Drogentest durch die Polizei konfrontiert werde? Sie müssen und sollten keine Angaben gegenüber der Polizei machen. Bedenken Sie, dass alles was Sie gegenüber der Polizei angeben, später gegen Sie verwertet werden kann. Konsultieren Sie zunächst einen Rechtsanwalt und schweigen Sie eisern. Dieser wird sich – nach erfolgter Akteneinsicht – gegebenenfalls schriftlich für Sie zur Sache äußern. Letztendlich muss man auch einen Labortest abwarten, bevor man Stellung zu den Vorwürfe nehmen kann. Eine Blutuntersuchung können Sie verweigern, aber dies hätte zur Folge, dass Sie Ihren Führerschein abgeben müssen. Dies ist nicht ratsam. Sie können jedoch einen Urin- bzw. Speicheltest umgehen, wenn Sie einem Bluttest zustimmen. Die Blutabnahme muss durch einen approbierten Arzt erfolgen. Wie verhalte ich mich, wenn die Führerscheinstelle (Straßenverkehrsamt) die Fahreignung überprüft? Bei - nachgewiesenem Besitz von Cannabis oder - dem Konsum von Cannabis, welcher zugegeben wurde, kann die Straßenverkehrsbehörde Ihnen mehrer Drogentests in mehreren Abständen auferlegen. Dieses Verfahren kann Monate dauern. Die Kosten für den Cannabistest haben Sie zu tragen. Kann ein Dauerkonsum nicht ausgeschlossen werden, oder ist eindeutig positiv festgestellt, dann wird Ihr Führerschein durch die zuständig Behörde eingezogen. Durch die Tests soll Ihr sog. „Konsummuster“ festgestellt werden. Haben Sie nur einmal Cannabis konsumiert? Kiffen Sie nur am Wochenende, oder sogar jeden Tag? Auch die Menge und die Qualität des Cannabises kann hier eine Rolle spielen. Danach richtet sich letztendlich auch die Frage, ob Ihnen eine Teilnahme am Straßenverkehr verwehrt werden kann. Die „Beweislastumkehr“ besagt, dass Sie der Fahrerlaubnisbehörde beweisen müssen, dass Sie (wieder) geeignet sind, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Wie bekommt die Führerscheinstelle Kenntnis von meiner Drogentat? Die Polizei leitet, wenn Sie wegen eines Drogendelikts auffällig geworden sind, diese Information an die Führerscheinstelle beim zuständigen Straßenverkehrsamt weiter. Beachten Sie, dass dies nicht nur für den Fall des Cannabiskonsums am Steuer gilt. Auch wenn Sie außerhalb des Fahrzeugs in Besitz von Cannabis erwischt werden, wird die Information weitergeleitet. Cannabis hat dann zur Folge, dass Ihre Eignung für das Führen eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich überprüft wird. Die Führerscheinstelle kann 3 verschiedene Überprüfungsmaßnahmen anordnen: 1. Drogen-Screening Screenings haben zur Folge, dass ein Drogentest mit Ihnen durchgeführt wird. Diese Screenings werden kurzfristig angeordnet, um den Überraschungseffekt nutzen zu können. Screenings können auch mehrmals erfolgen. 2. Ärztliches Gutachten Sollten die Begutachtung und die Screenings negativ sein, dann müssen Sie mit der Anordnung einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) rechnen. 3. MPU Die MPU besteht aus: - Medizinischen Untersuchungen inklusive Drogenscreening - Reaktionstest an einem Computer - Psychologisches Gespräch Beachten Sie, dass Sie in jedem Fall einen „Abstinenznachweis“ brauchen, um überhaupt mit einer MPU beginnen zu können. Wie werde ich bestraft, wenn ich mit Cannabis am Steuer erwischt werde? Dies hängt primär davon ab, ob Sie bei der Drogenfahrt so genannte Ausfallerscheinungen hatten. Diese liegen z.B. regelmäßig dann vor, wenn Sie Schlangenlinien fahren oder einen Unfall bauen. Regelmäßig wird die Polizei deshalb Reaktionstests mit Ihnen auf der Wache durchführen und überprüfen, ob Sie Ausfallerscheinungen haben. Es wurde bei der Drogenfahrt keine Ausfallerscheinungen festgestellt. Wie werde ich bestraft? Die Fahrt unter dem Einfluss von Cannabis ist danach eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG). - Geldbuße von 250 – 750 Euro - Bis zu 3 Monaten Führerscheinentzug - 4 Punkte in Flensburg Ersttäter werden regelmäßig mit einer milderen Bestrafung rechnen können: - Geldbuße von 250 Euro - 1 Monat Fahrverbot - 4 Punkte in Flensburg Wiederholungstäter müssen mit folgender Bestrafung rechnen: - Geldbuße von 500 Euro - 3 Monate Fahrverbot - 4 Punkte in Flensburg Jeder weitere Verstoß nach § 24 StVG wird wie folgt geahndet: - Geldbuße von 750 Euro - 3 Monate Fahrverbot - 4 Punkte in Flensburg Insoweit wird auch auf die Homepage des Kraftfahrtbundesamtes: hhtp://www.kba.de verwiesen Es wurden bei der Drogenfahrt Ausfallerscheinungen festgestellt. Wie werde ich bestraft? Die Fahrt unter Einfluss von Cannabis ist danach eine Straftat nach § 315c bzw. 316 Strafgesetzbuch (StGB). - Geldstrafe bis 360 Tagessätze - Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren - Führerscheinentzug - Regelmäßiges Drogenscreening - MPU Wie läuft ein Ermittlungsverfahren und Strafverfahren ab? Die Polizei ermittelt im Namen der Staatsanwaltschaft bei einem Anfangverdacht einer Straftat. In dem „Ermittlungsverfahren“ muss der Beschuldigte Gelegenheit bekommen, sich zur Sache zu äußern. Zeugen sind zu verhören. Kurz: Es wird be- und entlastend ermittelt. Ich zeige Ihre Verteidigung an, teile der Polizei mit, dass Sie den Vernehmungstermin nicht wahrnehmen werden und bitte darum, die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Nach Beendigung der Ermittlungen schickt die Polizei die Ermittlungsakte an die zuständige Staatsanwaltschaft. Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen und die Anordnung der Untersuchungshaft werden durch das Amtsgericht angeordnet (Richtervorbehalt). Jetzt bekomme ich als Strafverteidiger endlich die Ermittlungsakte durch die Staatsanwaltschaft übermittelt. Nachdem ich mit Ihnen den Inhalt der Akten besprochen habe, schreibe ich eine Einlassung für Sie und lenke damit die Art der Erledigung des Verfahrens. Sodann muss die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren in irgendeiner Weise beenden. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Polizei, welche ihr in Form der Ermittlungsakte vorliegen, und meiner Einlassung klagt sie die Tat an, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Wenn dieser nicht besteht, also ein Freispruch wahrscheinlicher als eine Verurteilung ist, stellt sie die Tat nach § 170 II StPO ein. Wenn der Verstoß gering ist bzw. ein Erstverstoß vorliegt, kann die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt (auch gegen eine Auflage) ebenfalls einstellen, § 153 I StPO. (Bei einer guten Prozentzahl meiner Verfahren ist dies der Fall, z.B. Einstellung wg. Geringfügigkeit gegen Geldauflage). Sie kann die Sache auch durch einen Strafbefehl, also quasi durch ein Urteil ohne eine Hauptverhandlung, erledigen. Damit ist das Ermittlungsverfahren und der Status des Mandanten als „Beschuldiger“, egal welche Form der Erledigung vorliegt, beendet. Verteidiger: Hier berate ich meinem Mandanten, sage für ihn die Beschuldigtenvernehmung ab. Unser Erstschreiben „blockiert“ den Kontakt der Polizei zum Mandanten. Die Polizei muss dann die Akte an die Staatsanwaltschaft weiterleiten (sie ist Herrin im Ermittlungsverfahren) und erteilt mir Akteneinsicht. Der Mandant wird mit dem Inhalt konfrontiert und ich schreibe dann eine sog. Verteidigerschrift, also eine Einlassung für den Mandanten (Einlassung zur Tat und Worte zu seinem Leben und eine Vorstellung, was die Verteidigung gerne hätte. Soweit das Verfahren nicht im Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, wird die Anklageschrift oder der Strafbefehl dem Amts- oder Landgericht durch die Staatsanwaltschaft übermittelt. Der Mandant ist nunmehr „Angeschuldigter in einem Strafverfahren“. In diesem „Zwischenverfahren“ stellt der Richter die Anklage dem Verteidiger und seinem Mandanten zu. Der Verteidiger hat nunmehr die Möglichkeit, Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens, also gegen die Hauptverhandlung, vorzubringen: Ist die Anklage formell rechtmäßig? Besteht hinreichender Tatverdacht? Sollen noch Beweise oder Zeugen benannt werden? Verteidiger: Ich kann eine Eröffnung verhindern und Absprachen mit dem Richter und der Staatsanwaltschaft über das Strafmaß treffen. Hier bereite ich auch meine Mandanten auf die Hauptverhandlung vor. Gegebenfalls kann mich das Gericht als Pflichtverteidiger beiordnen, wenn die Voraussetzungen hierzu vorliegen. Die Hauptverhandlung wird auch „Hauptverfahren“ genannt. Nach dem ergangenem Urteil in der Hauptverhandlung können ggf. Rechtsmittel (Berufung oder Revision) eingelegt oder Rechtsmittelverzicht erklärt werden. Sobald der Rechtsmittelverzicht erklärt wird, ist das Urteil rechtskräftig. Strafverteidiger & Pflichtverteidiger für Strafrecht im Ruhrgebiet: Bochum - Bottrop - Dortmund - Duisburg - Essen - Gelsenkirchen - Hagen - Hamm - Herne - Mülheim an der Ruhr - Oberhausen - Recklinghausen - Unna - Wesel - Ennepe - Kleve - Münster - Krefeld - Bocholt - Ahaus - Lüdinghausen - Nordhorn - Siegen - Dinslaken - Geldern - Haltern - Marl - Dorsten - Gladbeck - Hattingen - Sprockhövel - Gütersloh u.a. bundesweit: München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Bremen, Hannover, Leipzig, Nürnberg, Dresden, Wuppertal, Bielefeld, Mannheim, Bonn, Berlin, Hamburg, Mannheim, Wiesbaden, Bremen, Augsburg Termin vereinbaren mit Strafverteidiger / Pflichtverteidiger Clemens Louis
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