Einbruchdiebstahl, § 243 StGB

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung

Wann liegt ein besonders schwerer Fall des Diebstahls vor?

Zu den einzelnen Voraussetzungen wird auf § 243 StGB verwiesen, da dieser immerhin sieben verschiedene Varianten der Tatbestandsverwirklichung kennt. In den häufigsten Fällen, liegt ein besonders schwere Fall des Diebstahls vor, wenn der Täter zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält.

Den Tatbestand verwirklich auch, wer eine Sache stiehlt, die durch einen verschlossenes Behältnis oder eine anderen Schutzvorrichtung gegen die Wegnahme gesichert ist. Im Gegensatz zum Diebstahl muss der Täter also schon mehr kriminelle Energie aufwenden, um sich die Sache rechtswidrig zuzueignen. Es sollten nunmehr keine Zweifel bestehen, dass Sie eine kompetente Verteidigung brauchen.

Was ist eine „Wohnung“ im Sinne von Wohnungseinbruch?

Der Wohnungseinbruch weist einen besonderen Unrechtsgehalt auf und kann deshalb auch „in der Regel“ härter bestraft werden. Der Täter dringt nämlich tief in den persönlichen Bereich des Opfers ein. Mit „Wohnung“ sind danach solche Räumlichkeiten erfasst, die den Mittelpunkt des privaten Lebens bilden. Die häusliche Privatsphäre genießt hier besonderen Schutz sowie die körperliche wie seelische Unversehrtheit. Für einen Raum, in dem man auch schläft, ist der Schutz der Privatsphäre von großer Bedeutung. Die Wohnung strahlt somit für die jeweilige Person eine gewisse Sicherheit und Geborgenheit aus.

Was ist ein „umschlossener Raum“?

Jedes Raumgebilde, das dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden und das mit mindestens teilweise künstlichen Vorrichtungen zur Abwehr des Eindringens Unbefugter umgeben ist. Hiernach fallen sowohl Teile eines Gebäudes wie Zimmer oder abgeschlossene Keller darunter als auch bewegliche Raumgebilde wie Schiffe, Wohnwagen und Autos. Der umschlossene Raum braucht nicht verschlossen zu sein. Erforderlich ist, dass nicht jedermann frei und ungehindert Zutritt hat und dass es nicht offensichtlich an einem Ausschlusswillen des Berechtigten fehlt.

Wann dringt man mit einem „falschen Schlüssel“ ein?

Das Eindringen setzt voraus, dass der Täter ohne oder gegen den Willen des Berechtigten die Wohnung betreten hat. Tatbestandsmäßig ist das Eindringen aber nur, wenn es mit speziellen Instrumenten erfolgt, nämlich einem falschen Schlüssel oder schlüsselähnlichem Werkzeug. Unter einem Schlüssel ist jedes Instrument zu verstehen, dass äußerlich dem von einem Befugten zur Öffnung von Schlössern benutzten gleicht. Schlüsselähnlich sind alle Werkzeuge (ohne Schlüssel zu sein), die ebenso wie ein Schlüssel auf den Mechanismus des Schlosses einwirken können. Dazu zählen unter anderem ein Dietrich oder Draht. Falsch ist der Schlüssel bzw. das schlüsselähnliche Werkzeug, wenn es sich dabei um ein vom Berechtigten nicht, noch nicht oder nicht mehr zur Schlüsselöffnung bestimmtes Instrument handelt.

Was bedeutet Einbrechen?

Das Einrechen bezeichnet das gewaltsame Öffnen von Umschließungen, die dem Eintritt in den geschützten Raum entgegenstehen. Dazu gehört die Aufwendung nicht unerheblicher körperlicher Kraft oder die Verletzung der Substanz der Umschließung.

Was sind Schusswaffen?

Als Tatobjekte kommen zunächst Handfeuerwaffen in Betracht. Deren Begriff bestimmt sich nicht nach § 1 IV WaffenG, sondern umfasst alle tragbaren Schusswaffen, wobei deren sofortige Funktionsfähigkeit nicht erforderlich ist.

Hier ein paar klassische beispiele für einen besonders schweren Diebstahl:

  • Wohnungseinbruch, Einsteigediebstahl, Einbruchdiebstahl
  • Kfz-Diebstahl
  • Das Fahrradschloss bzw. die Fahrradkette überwinden, um das Fahrrad zu stehlen.

Wie werde ich für einen besonders schweren Fall des Diebstahls bestraft?

Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zehn Jahren. Es ist jedoch anzumerken, dass es sich bei dem besonders schweren Fall des Diebstahls um ein sog. „Regelbeispiel“ handelt. Eine Verwirklichung der einzelnen Regelbeispiele (also die einzelnen Varianten der Tat) führen in der Regel zu einer Bestrafung aus dem oben genannten Strafrahmen. Dies muss jedoch nicht der Fall sein. Mit einer guten Verteidigung können sich auch Argumente dafür finden, dass ein Regelbeispiel nicht in Ihrem Fall vorliegt. Dann verbleibt zwar eine Strafbarkeit wegen Diebstahls, jedoch hat dieser, wie Sie oben schon erfahren haben, „lediglich“ einen Strafrahmen bis fünf Jahre oder Geldstrafe. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten und verteidigen. Ihre Zukunft nehme ich verantwortungsbewusst in meine Hände.

Was ist ein räuberischer Diebstahl?

Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten.

Wie wird ein räuberischer Diebstahl bestraft?

Sie werden gleich einem Räuber bestraft, also mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Der räuberische Diebstahl ist demnach ein Verbrechen. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass ich Sie auch als Pflichtverteidiger vertreten kann. In minder scheren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Dieser wird durch mich überprüft.

Warum brauche ich überhaupt einen Verteidiger im Strafverfahren wegen Diebstahls?

Sich selber in einem Strafverfahren zu verteidigen, ist meist eine der größten Fehlentscheidungen, welche der Betroffene fällen kann. Nicht einmal Juristen, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wird, verteidigen sich in der Regel selber. Sie spielen ja auch nicht selber bei sich Zahnarzt.

Bedenken Sie, dass Richter und Verteidiger die gleiche Sprache sprechen und sich häufig aus anderen Verfahren kennen. Dieses Vertrauensverhältnis führt dazu, dass eine gute Gesprächsbasis für Ihren Prozess geschaffen wird. Strafprozesse werden heute oft außerhalb vom Gerichtsaal geklärt. Absprachen gehören zum Alltag.

Der Grund hierfür ist recht simpel zu erklären. Die Staatsanwaltschaften sind dermaßen überlastet, dass sie froh sind, wenn ihnen ein Verteidiger ein vernünftiges Angebot macht. Sie können somit diese Akte schließen und sich den nächsten widmen. So einfach kann das sein. Der Strafprozess wird zum Geben und Nehmen.

Nehmen Sie bitte im eigenen Interesse den Kontakt zu dem Verteidiger früh auf, um Ihre Chancen zu wahren. Oft werden Verteidiger erst dann beauftragt, wenn es fast schon „zu spät“ ist oder selber schon „rumgedoktort“ wurde.

Selber dürfen Sie grundsätzlich Ihre Akte nicht einsehen, welche jedoch zum Beispiel wichtige Aussagen von Zeugen beinhalten kann. Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens darf dies. Ziehen Sie nicht in den Kampf, ohne zu wissen, was Sie erwartet.

Der Angeklagte, welcher selbstverständlich nervös ist, verliert regelmäßig in Verhören und bei Gericht die Objektivität gegenüber dem Verfahren, was im Ergebnis immer nachteilig ist. Der Verteidiger wahrt, da er nicht unmittelbar betroffen ist, den nötigen Abstand zum Verfahren, um Sie optimal verteidigen zu können.

Die Gerichte sind überlastet. Tendenziell wollen sie schnell und effizient die Strafverfahren „abarbeiten“. Dabei wird, wenn kein Verteidiger zur Stelle ist, oft über den Kopf des Angeklagten „hinweg entschieden“. Warum auch nicht, denn Sie wissen ja nicht, was mit Ihnen passiert. Es besteht keine Waffengleichheit.

Es liegt auf der Hand, dass der Strafverteidiger sein Wissen einsetzen kann, welches ja gerade dem Bürger fehlt, um ihn vor drohendem Unheil zu bewahren.

Das Schlussplädoyer des Anwaltes kann eine erhebliche Wirkung erzielen.

Sollten sie dennoch verurteilt werden, dann kann der Anwalt Sie über die Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln umfassend aufklären.