Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr

Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl -bundesweite Strafverteidigung

Was ist eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr?

Eine Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr liegt dann vor, wenn Sie durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursachen

Im Straßenverkehr kann dies schnell passieren: Als Unfallverursacher haben Sie sich pflichtwidrig verhalten. Eine oder mehrere Personen erleiden einen Personenschaden und stellen Strafantrag (oder ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung wird bejaht) gegen Sie. Die fahrlässige Körperverletzung ist ein sogenanntes Antragsdelikt. Das bedeutet, dass die oder der Geschädigte form- und fristgerecht Strafantrag gegen den Täter stellen muss. Andernfalls wird der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung nur dann durch die Staatsanwaltschaft verfolgt, wenn das sogenannte öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht wird.

Wie hoch kann ich für eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr bestraft werden?

Das Gesetz sieht Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor.

Bei der individuellen Strafzumessung spielt der konkrete Fahrlässigkeitsvorwurf, die Art und Schwere der Verletzung, ein etwaiges Mitverschulden des Geschädigten sowie die vorangegangene verkehrsrechtlich relevante Fahrpraxis (bereits erfolgte Eintragungen im Fahreignungsregister) eine große Rolle.

In der Regel können wir eine außergerichtliche Verfahrensbeilegung herbeiführen und so eine Gerichtsverhandlung vermeiden. Wenden Sie sich frühzeitig an einen Verteidiger. Sobald Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder einen Äußerungsbogen als Beschuldigter durch die Polizei erhalten haben, nehmen Sie umgehend Kontakt mit mir auf.