|
Bundesweite Kanzlei für Strafrecht
|
|
Rechtsanwalt & Strafverteidiger Clemens Louis Bismarckstr. 7 45128 Essen Tel: 0201 - 310 460 - 0 Fax: 0201 - 310 460 - 20 @: info@re info@rechtsanwalt-louis.de www.rechtsanwalt-louis.de www.strafverteidiger-louis.de Bundesweite Strafverteidigung an allen Amts- und Landgerichten in Deutschland E- Mail Anfragen werden binnen 12 Stunden beantwortet Pflichtverteidiger auf Anfrage Choose your Language: German Criminal Defence Lawyer and Member in the Council of the Bars and Law Societies of the European Union Advocaten Strafrecht Duitsland RA Louis ist Mitglied:
Anwaltsverein Essen
|
|
Rechtsanwalt & Strafverteidiger Clemens Louis Bismarckstr. 7 45128 Essen Tel: 0201 - 310 460 - 0 Fax: 0201 - 310 460 - 20 info@rechtsanwalt-louis.de www.rechtsanwalt-louis.de www.strafverteidiger-louis.de Bundesweite Strafverteidigung an allen Amts- und Landgerichten in Deutschland E- Mail Anfragen werden binnen 12 Stunden beantwortet Pflichtverteidiger auf Anfrage
German Criminal Defence Lawyer and Member in the Council of the Bars and Law Societies of the European Union RA Louis ist Mitglied:
Anwaltsverein Essen
|
Einstellung und Freispruch im Strafverfahren
L o u i s & M i c h a e l i s Bundesweite Strafverteidigung Bismarckstr. 7 (Kanzlei am Bismarckplatz) 45128 Essen Telefon: 0201 - 310 460 - 0 Fax: 0201 - 310 460 - 20 E-Mail: info@rechtsanwalt-louis.de Internet: http://www.rechtsanwalt-louis.de
Einstellung des Verfahrens oder Freispruch: Kein Hexenwerk für Louis & Michaelis! Bei durchschnittlichen Fällen kann unsere Kanzlei verzeichnen, dass wir einen erheblichen Teil der betreuten Fälle mit einer Einstellung des Verfahrens beenden. Dies ist kein Zufall, kein Glück, sondern ein schlichter Arbeitserfolg, welcher auf Erfahrungen basiert. Die Einstellung des Verfahrens hat zur Folge, dass Sie nicht vorbestraft sind. Aktuelle Statistiken belegen auch, dass die zeitige Einschaltung eines Verteidigers die Chance auf einen Freispruch deutlich erhöht. Ich kann schon im Vorfeld über die Aussichten auf den Ausgang des Verfahrens beraten und aktiv darauf hinarbeiten. Beispiele aus der Vergangenheit dokumentieren was z.B. möglich ist:
Wie kann ich mich durch die Kanzlei vertreten lassen? Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Sie können uns Ihr Problem via E - Mail oder telefonisch schildern und ich werde Ihnen sodann ein Pauschalangebot für die Betreuung im Ermittlungsverfahren und Strafverfahren machen: Telefon: 0201 - 310 460 - 0 E-Mail: info@rechtsanwalt-louis.de Geld sparen durch solide Strafverteidigung; Wie geht das?! Man wird es kaum glauben, aber die Strafverteidigung kann Geld sparen. Das bedarf einer Erklärung, welche Ihnen einleuchten wird. Wenn Sie zu einer Geldstrafe verurteilt werden, dann zahlen Sie viel Geld. Meist einen Monatslohn. Meine Erfahrung zeigt jedoch, dass ich viele Verfahren mit einer Einstellung erledigen kann. Sie sparen Geld, denn Sie tragen nur die Anwaltkosten, welche in Relation viel geringer sind. Sie sparen Geld und werden nicht bestraft. Unser Arbeitserfolg ist Ihr Ersparnis.
Sich selber in einem Strafverfahren zu verteidigen, ist meist eine der größten Fehlentscheidungen, welche der Betroffene fällen kann. Nicht einmal Juristen, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wird, verteidigen sich in der Regel selber. Sie spielen ja auch nicht selber bei sich Zahnarzt. Bedenken Sie, dass Richter und Verteidiger die gleiche Sprache sprechen und sich häufig aus anderen Verfahren kennen. Dieses Vertrauensverhältnis führt dazu, dass eine gute Gesprächsbasis für ihren Prozess geschaffen wird. Strafprozesse werden heute oft außerhalb vom Gerichtsaal geklärt. Absprachen gehören zum Alltag. Einstellungen werden telefonisch oder schriftlich mit dem Staatsanwalt oder dem Richter abgeklärt werden können. Gegen eine Geldauflage an die Staatskasse oder einen gemeinnützigen Verein lässt sich Ihre Straftat "freikaufen". Die Praxis kann für Sie Realität werden, wenn Sie einen gute Verteidiger konsultieren. Der Grund hierfür ist recht simpel zu erklären. Die Staatsanwaltschaften sind dermaßen überlastet, dass sie froh sind, wenn ihnen ein Verteidiger ein vernünftiges Angebot macht. Sie können somit diese Akte schließen und sich den nächsten widmen. So einfach kann das sein. Der Strafprozess wird zum Geben und Nehmen. Erleben Sie dieses Phänomen. Was bedeutet eine Einstellung des Verfahrens? Das Verfahren kann zunächst aus tatsächlichen Gründen eingestellt werden. Die ist dann der Fall, wenn die Tat nicht nachweisbar ist. Weiterhin kann das Verfahren aus prozessualen Gründen (Verjährung, mangelnder Strafantrag, bei Privatklagedelikten wird kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht oder Strafklageverbrauch) eingestellt werden. Das Verfahren kann auch wegen geringer Schuld (auch gegen eine Auflage) eingestellt werden. Daneben gibt es eine Reihe von anderen vorläufigen Einstellungen, welche von Relevanz sein können. Die Einstellung des Verfahrens stellt eine Praxis da, welche Ihnen eine strafrechtliche Vorbelastung ersparen kann. Schon deshalb kann man nur raten, sich eines Verteidigers zu bedienen. Freispruch aus Mangel an Beweisen! Der Grundsatz: „In dubio pro reo“! Der Grundsatz „in dubio pro reo“ (lat., im Zweifel für den Angeklagten) ist eine Konkretisierung der Unschuldsvermutung. Umstände, die nicht feststellbar sind, sollen stets zu Gunsten des Beschuldigten ausgelegt werden. Meine Mandanten gehen zunächst oft davon aus, dass Sie aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden. So leichtfertig kann man jedoch nicht mit diesem Thema umgehen. Vielmehr muss untersucht werden, ob und welche Beweise die Staatsanwaltschaft hat, um eine Tat nachzuweisen. Erst im zweiten Schritt sollte untersucht werden, ob diese letztendlich für eine Verurteilung ausreichen. Bitte bedenken Sie, dass das Gericht Ihnen letztendlich nicht alles nachweisen muss und wird. Es reicht jedoch, dass das Gericht zu der Überzeugung kommt, dass Sie die angeklagte Tat begangen haben. Diese Überzeugung kann oft schwerwiegende Folgen für Ihre Zukunft haben. Schon deshalb sollten Sie nie ohne einen Strafverteidiger in ein Gerichtsverfahren ziehen. Welche Beweise gibt es? - Zeugen - Sachverständige - Urkundenbeweis - Augenscheinsbeweis - Aussage des Angeklagten Wann besteht ein Verbot einen Beweis zu erheben, wann darf ein Beweis nicht verwertet werden? Sollten die Beweise aus folgenden Quellen gewonnen worden sein, dann kann sich Ihre Verurteilung nicht auf diese stützen: (1) Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Misshandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose. Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht dies zulässt. Die Drohung mit einer unzulässigen Maßnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten. (2) Maßnahmen, die das Erinnerungsvermögen oder die Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten beeinträchtigen, sind nicht gestattet. (3) Das Verbot der Absätze 1 und 2 gilt ohne Rücksicht auf die Einwilligung des Beschuldigten. Aussagen, die unter Verletzung dieses Verbots zustande gekommen sind, dürfen auch dann nicht verwertet werden, wenn der Beschuldigte der Verwertung zustimmt. Die giftige Frucht des Beweisbaumes! „The Posionous Tree Doctrine“ besagt, dass eine Übertretung polizeilicher Befugnisse im Ermittlungsverfahren im Regelfall zu einer Unverwertbarkeit der Beweise führt, die aufgrund dieser Übertretung erlangt wurden. In den USA ist die Diskussion um den „exklusionary role“ bereits bei dem OJ Simpson Prozess entflammt. Es könnte sich jedoch durch das Urteil vom 16.06.2006: Hudson vs. Michigan, Nr. 04-1360 eine Trendwende abzeichnen, welche eine Fernwirkung von zu unrecht gewonnen Beweisen aufweichen könnte. Im deutschen Strafrecht gibt es kein Fernwirkungsverbot. Beweisen, welche aufgrund einer Übertretung gewonnen werden, können durchaus zur Überführung des Täter herangezogen werden.
Lassen Sie sich durch Louis & Michaelis umfassend beraten und vertreten: Bundesweite Strafverteidigung Rechtsanwalt Clemens Louis wurde bei der Staatsanwaltschaft Essen in den Abteilungen für Wirtschaftskriminalität und organisierter Kriminalität ausgebildet. Schwerpunkte im nationalen und internationalen Strafrecht und Strafprozessrecht sind der Baustein für Ihre optimale Verteidigung im Strafverfahren und im Ermittlungsverfahren. Frau Rechtsanwältin Heike Michaelis wurde unter anderem bei der Kriminalpolizei Offenbach am Main und der Staatsanwaltschaft Essen ausgebildet. Zusammen bieten wir Ihnen einen Synergieeffekt, welcher Ihrem Problem gerecht wird. Strafverteidigung und wirtschaftliches Verständnis aus einer Hand. Vorab dürfen wir Ihnen Auszüge aus unseren Erfahrungen bieten. Wir vertreten Mandanten vor dem Amtsgericht, dem Schöffengericht und dem Landgericht Essen, Duisburg, Dortmund, Düsseldorf, Krefeld, Unna, Hagen, Kleve, Oberhausen, Mülheim, Münster, Mülheim, Gelsenkirchen u.a. Auf Anfrage werden wir selbstverständlich auch an anderen Amts- und Landgerichten, bundesweit und als Pflichtverteidiger tätig. Wir legen Wert auf Genauigkeit, auf Auswertung Ihrer Akten und auf eine dienstleistungsorientierte Betreuung Ihrer Person. Besuchen Sie unsere Kanzlei oder lassen Sie sich telefonisch bzw. via E-Mail beraten. Termin vereinbaren mit Strafverteidiger Clemens Louis Strafverteidiger & Pflichtverteidiger im Ruhrgebiet für Strafrecht:
Amtsgericht und Landgericht: Bochum - Bottrop - Dortmund - Duisburg - Essen -
Gelsenkirchen - Hagen - Hamm - Herne - Mülheim an der Ruhr - Oberhausen -
Recklinghausen - Unna - Wesel - Ennepe - Kleve - Münster -
Krefeld - Bocholt - Ahaus - Lüdinghausen - Nordhorn - Siegen - Dinslaken -
Geldern - Haltern - Marl - Dorsten - Gladbeck - Hattingen - Sprockhövel -
Gütersloh - Coesfeld - Borken - Dülmen - Rheine - Senden - Nottuln - Gronau
|