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Bundesweite Kanzlei für Strafrecht
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Rechtsanwalt & Strafverteidiger Clemens Louis Bismarckstr. 7 45128 Essen Tel: 0201 - 310 460 - 0 Fax: 0201 - 310 460 - 20 @: info@re info@rechtsanwalt-louis.de www.rechtsanwalt-louis.de www.strafverteidiger-louis.de Bundesweite Strafverteidigung an allen Amts- und Landgerichten in Deutschland E- Mail Anfragen werden binnen 12 Stunden beantwortet Pflichtverteidiger auf Anfrage Choose your Language: German Criminal Defence Lawyer and Member in the Council of the Bars and Law Societies of the European Union Advocaten Strafrecht Duitsland RA Louis ist Mitglied:
Anwaltsverein Essen
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Rechtsanwalt & Strafverteidiger Clemens Louis Bismarckstr. 7 45128 Essen Tel: 0201 - 310 460 - 0 Fax: 0201 - 310 460 - 20 info@rechtsanwalt-louis.de www.rechtsanwalt-louis.de www.strafverteidiger-louis.de Bundesweite Strafverteidigung an allen Amts- und Landgerichten in Deutschland E- Mail Anfragen werden binnen 12 Stunden beantwortet Pflichtverteidiger auf Anfrage
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Rechtsanwalt bei Sachbeschädigung, § 303 StGB Ermittlungsverfahren - Beschuldigtenvernehmung - Strafverfahren
Kanzlei Louis & Michaelis Bundesweite Strafverteidigung Bismarckstr. 7 (Kanzlei am Bismarckplatz) 45128 Essen Telefon: 0201 - 310 460 - 0Fax: 0201 - 310 460 - 20 E-Mail: info@rechtsanwalt-louis.de
Lassen Sie sich umfassend beraten, um Ihre Verteidigung vorzubereiten: Vereinbaren Sie kurzfristig einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0201 - 310 - 4600. Unser kompetentes Team hilft Ihnen sofort weiter. Sie können uns selbstverständlich auch vorab unverbindlich eine E - Mail unter info@rechtsanwalt-louis.de schicken, um Ihren Fall zu schildern und Ihre Fragen zu klären. Wenn die Zeit drängt, dann besteht immer die Möglichkeit, uns sofort einen Fragebogen Neumandant und eine Vollmacht per Fax / E - Mailscan bzw. Post zu übermitteln. Überlassen Sie uns sodann auch jegliche Unterlagen, die Sie durch die Polizei / Staatsanwaltschaft erhalten haben. Wir zeigen sodann sofort Ihre Verteidigung an und sagen sofort die Beschuldigtenvernehmung ab. Wir lassen uns später schriftlich für Sie zur Sache ein und stellen die Weichen für ein gutes Ergebnis für Ihr Verfahren. Stellen Sie sich vor, dass Sie das Problem an die Kanzlei Louis & Michaelis abgeben und somit keine Sorgen mehr haben brauchen. Deshalb treten Sie mit uns in Kontakt und erleben Sie, warum hunderte von Mandanten uns ihr Vertrauen jährlich schenken. Rechtsanwalt Louis wurde bei der Staatsanwaltschaft Essen in den Abteilungen für Wirtschaftskriminalität und organisierter Kriminalität ausgebildet. Schwerpunkte im nationalen und internationalen Strafrecht und Strafprozessrecht sind der Baustein für Ihre optimale Verteidigung im Strafverfahren und im Ermittlungsverfahren. Frau Rechtsanwältin Heike Michaelis wurde unter anderem bei der Kriminalpolizei Offenbach am Main und der Staatsanwaltschaft Essen ausgebildet. Zusammen bieten wir Ihnen einen Synergieeffekt, welcher Ihrem Problem gerecht wird. Strafverteidigung und wirtschaftliches Verständnis aus einer Hand. Vorab dürfen wir Ihnen Auszüge aus unseren Erfahrungen bieten. Wir vertreten Mandanten vor dem Amtsgericht, dem Schöffengericht und dem Landgericht Essen, Duisburg, Dortmund, Düsseldorf, Hagen, Kleve, Oberhausen, Mülheim, Münster, Mülheim, Gelsenkirchen u.a. Auf Anfrage werden wir selbstverständlich auch an anderen Amts- und Landgerichten, bundesweit und als Pflichtverteidiger tätig. Wir legen Wert auf Genauigkeit, auf Auswertung Ihrer Akten und auf eine dienstleistungsorientierte Betreuung Ihrer Person. Besuchen Sie unsere Kanzlei oder lassen Sie sich telefonisch bzw. via E-Mail beraten. Vorab einige Informationen für Sie:
Wenn Sie rechtswidrig eine fremde Sache beschädigen oder zerstören. Eine Beschädigung liegt vor, wenn die Substanz der Sache nicht unerheblich verletzt wurde. Zerstört ist die Sache, wenn sie so wesentlich beschädigt wurde, dass sie für ihren Zweck völlig unbrauchbar wird, wobei eine funktionelle Ausschaltung eines wesentlichen Teils genügen soll. Nur vorsätzliche Sachbeschädigung wird bestraft. Eine versuchte vorsätzliche Sachbeschädigung ist ebenfalls strafbar. Wieso brauche ich einen Rechtsanwalt, wenn ich wegen Sachbeschädigung angezeigt werde? Gerade Jugendliche begehen häufig Sachbeschädigungen. Die Gründe dafür sind vielseitig. Meist wird eine Sache aus Langeweile oder zum Imponieren Anderer zerstört. Auch Erwachsene zerstören Sachen aus Rache und Wut. Gerichte sehen Sachbeschädigungen (genau so wie Körperverletzungen) als Warnsignal an. Dementsprechend wird die Sachbeschädigung – wovon der Täter oft nicht ausgeht – oft hart geahndet. Sachbeschädigungen können oft nicht aufgeklärt werden. Der Eigentümer bleibt dann auf den Wiederherstellungskosten sitzen. Der Hauseigentümer muss zum Beispiel illegales Graffiti von der Hauswand entfernen. Die Stadt muss eine beschädigte Telefonzelle wieder in Stand setzen. Diesen Umstand berücksichtigen Gerichte bei ihrer Strafzumessung. Der Täter muss also damit rechnen, dass eine Verurteilung auch die Kosten des Sachschadens nach sich ziehen kann. Er macht sich gegenüber dem Eigentümer schadensersatzpflichtig. Ein Rechtsanwalt kann auf eine Einstellung des Verfahrens mit der Auflage der Schadenswiedergutmachung hinarbeiten. Somit wird der Täter nicht bestraft, sondern hat nur die Kosten des Schadens (welches ja Strafe genug ist) zu tragen. Zudem bietet das Gesetz eine Reihe von Möglichkeiten, wirkungsvoll in das Verfahren einzugreifen. Sie sollten sich diesbezüglich unbedingt beraten lassen und nichts dem Zufall einer Hauptverhandlung überlassen. Welches sind die häufigsten Formen von Sachbeschädigung? - Sachbeschädigung von Kfz - Datenveränderung und Computersabotage - Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen oder Plätzen - Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel Nachstehende Urteile sind von Interesse. Wir überprüfen bei Ihrer Verteidigung immer die neuste Literatur und Rechtsprechung um Ihnen einen Mehrwert zu bieten. Unsere hochmoderne Kanzlei ist mit der neusten Literatur und Kanzleisoftware ausgestattet: Das vorsätzliche Ablassen der Luft aus der Bereifung eines Kraftfahrzeugs kann eine Sachbeschädigung des Kraftfahrzeugs sein. (BGH, Beschluß vom 14.07.59 - 1 StR 296/59) Wer auf einen Verteilerkasten der Deutschen Bundespost ein Plakat klebt, ohne damit die Substanz des Kastens zu verletzen oder seine Brauchbarkeit zu beeinträchtigen, begeht keine Sachbeschädigung. (BGH, 5. Strafsenat - 5 StR 166/79 - Beschluß vom 13.11.79) Wie läuft ein Ermittlungsverfahren und Strafverfahren ab? Die Polizei ermittelt im Namen der Staatsanwaltschaft bei einem Anfangverdacht einer Straftat. In dem „Ermittlungsverfahren“ muss der Beschuldigte Gelegenheit bekommen, sich zur Sache zu äußern. Zeugen sind zu verhören. Kurz: Es wird be- und entlastend ermittelt. Ich zeige Ihre Verteidigung an, teile der Polizei mit, dass Sie den Vernehmungstermin nicht wahrnehmen werden und bitte darum, die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Nach Beendigung der Ermittlungen schickt die Polizei die Ermittlungsakte an die zuständige Staatsanwaltschaft. Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen und die Anordnung der Untersuchungshaft werden durch das Amtsgericht angeordnet (Richtervorbehalt). Jetzt bekomme ich als Strafverteidiger endlich die Ermittlungsakte durch die Staatsanwaltschaft übermittelt. Nachdem ich mit Ihnen den Inhalt der Akten besprochen habe, schreibe ich eine Einlassung für Sie und lenke damit die Art der Erledigung des Verfahrens. Sodann muss die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren in irgendeiner Weise beenden. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Polizei, welche ihr in Form der Ermittlungsakte vorliegen, und meiner Einlassung klagt sie die Tat an, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Wenn dieser nicht besteht, also ein Freispruch wahrscheinlicher als eine Verurteilung ist, stellt sie die Tat nach § 170 II StPO ein. Wenn der Verstoß gering ist bzw. ein Erstverstoß vorliegt, kann die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt (auch gegen eine Auflage) ebenfalls einstellen, § 153 I StPO. (Bei einer guten Prozentzahl meiner Verfahren ist dies der Fall, z.B. Einstellung wg. Geringfügigkeit gegen Geldauflage). Sie kann die Sache auch durch einen Strafbefehl, also quasi durch ein Urteil ohne eine Hauptverhandlung, erledigen. Damit ist das Ermittlungsverfahren und der Status des Mandanten als „Beschuldiger“, egal welche Form der Erledigung vorliegt, beendet. Verteidiger: Hier berate ich meinem Mandanten, sage für ihn die Beschuldigtenvernehmung ab. Unser Erstschreiben „blockiert“ den Kontakt der Polizei zum Mandanten. Die Polizei muss dann die Akte an die Staatsanwaltschaft weiterleiten (sie ist Herrin im Ermittlungsverfahren) und erteilt mir Akteneinsicht. Der Mandant wird mit dem Inhalt konfrontiert und ich schreibe dann eine sog. Verteidigerschrift, also eine Einlassung für den Mandanten (Einlassung zur Tat und Worte zu seinem Leben und eine Vorstellung, was die Verteidigung gerne hätte. Soweit das Verfahren nicht im Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, wird die Anklageschrift oder der Strafbefehl dem Amts- oder Landgericht durch die Staatsanwaltschaft übermittelt. Der Mandant ist nunmehr „Angeschuldigter in einem Strafverfahren“. In diesem „Zwischenverfahren“ stellt der Richter die Anklage dem Verteidiger und seinem Mandanten zu. Der Verteidiger hat nunmehr die Möglichkeit, Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens, also gegen die Hauptverhandlung, vorzubringen: Ist die Anklage formell rechtmäßig? Besteht hinreichender Tatverdacht? Sollen noch Beweise oder Zeugen benannt werden? Verteidiger: Ich kann eine Eröffnung verhindern und Absprachen mit dem Richter und der Staatsanwaltschaft über das Strafmaß treffen. Hier bereite ich auch meine Mandanten auf die Hauptverhandlung vor. Gegebenfalls kann mich das Gericht als Pflichtverteidiger beiordnen, wenn die Voraussetzungen hierzu vorliegen. Die Hauptverhandlung wird auch „Hauptverfahren“ genannt. Nach dem ergangenem Urteil in der Hauptverhandlung können ggf. Rechtsmittel (Berufung oder Revision) eingelegt oder Rechtsmittelverzicht erklärt werden. Sobald der Rechtsmittelverzicht erklärt wird, ist das Urteil rechtskräftig. Termin vereinbaren mit Strafverteidiger / Pflichtverteidiger Clemens Louis
Strafverteidiger & Pflichtverteidiger im Ruhrgebiet für Strafrecht:
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