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Bundesweite Kanzlei für Strafrecht
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Rechtsanwalt & Strafverteidiger Clemens Louis Bismarckstr. 7 45128 Essen Tel: 0201 - 310 460 - 0 Fax: 0201 - 310 460 - 20 @: info@re info@rechtsanwalt-louis.de www.rechtsanwalt-louis.de www.strafverteidiger-louis.de Bundesweite Strafverteidigung an allen Amts- und Landgerichten in Deutschland E- Mail Anfragen werden binnen 12 Stunden beantwortet Pflichtverteidiger auf Anfrage Choose your Language: German Criminal Defence Lawyer and Member in the Council of the Bars and Law Societies of the European Union Advocaten Strafrecht Duitsland RA Louis ist Mitglied:
Anwaltsverein Essen
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Strafanzeige & Strafantrag im Ermittlungsverfahren
L o u i s & M i c h a e l i s Bundesweite Strafverteidigung Bismarckstr. 7 (Kanzlei am Bismarckplatz) 45128 Essen Telefon: 0201 - 310 460 - 0 Fax: 0201 - 310 460 - 20 E-Mail: info@rechtsanwalt-louis.de Internet: http://www.rechtsanwalt-louis.de
Gegen mich hat jemand eine Straftat begangen. Was mache ich nun? Der überwiegende Teil der Strafverfahren wird durch Anzeige des Bürgers eingeleitet. Grundsätzlich wird diese Mithilfe des Bürgers bei der Bekämpfung von Kriminalität von der Justiz begrüßt. Der Bürger sollte nicht ein „Vogel-Strauss-Syndrom“ zeigen. Dennoch sollte der Bürger auch abwägen, ob es sich nicht um einen reinen Nachbarschaftsstreit handelt, welcher nicht durch ein Strafgericht beigelegt werden sollte. Eine Strafanzeige bzw. ein Strafantrag kann bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem örtlichen Amtsgericht telefonisch, mündlich oder schriftlich eingehen. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass es oft sinnvoll ist, dies durch einen Rechtsanwalt erledigen zu lassen. Wir stellen erfolgreich Strafanzeige für Sie und machen Schadenseratzansprüche geltend. In diesem Zusammenhang erheben wir eine Pauschale für unsere Mühewaltung, welche Sie mittels E - Mail bzw. telefonisch erfragen können. Vereinbaren Sie kurzfristig einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0201 - 310 - 4600. Unser kompetentes Team hilft Ihnen sofort weiter. Sie können uns selbstverständlich auch vorab unverbindlich eine E - Mail unter info@rechtsanwalt-louis.de schicken, um Ihren Fall zu schildern und Ihre Fragen zu klären. Wenn die Zeit drängt, dann besteht immer die Möglichkeit, uns sofort einen Fragebogen Neumandant und eine Vollmacht per Fax / E - Mailscan bzw. Post zu übermitteln. Überlassen Sie uns sodann auch jegliche Unterlagen, die Sie durch die Polizei / Staatsanwaltschaft erhalten haben. Wir zeigen sodann sofort Ihre Verteidigung an und sagen sofort die Beschuldigtenvernehmung ab. Wir lassen uns später schriftlich für Sie zur Sache ein und stellen die Weichen für ein gutes Ergebnis für Ihr Verfahren. Stellen Sie sich vor, dass Sie das Problem an die Kanzlei Louis & Michaelis abgeben und somit keine Sorgen mehr haben brauchen. Deshalb treten Sie mit uns in Kontakt und erleben Sie, warum hunderte von Mandanten uns ihr Vertrauen jährlich schenken.
Strafanzeige ist die Mitteilung des Verdachts einer Straftat bei der zuständigen Behörde mit der Anregung zu prüfen, ob sie zu verfolgen ist. Strafantrag ist die zur Verfolgung bestimmter Straftaten (Antragsdelikte) erforderliche oder mögliche Erklärung, dass die Strafverfolgung erwünscht ist. Bestimmte Straftaten werden demnach nur auf Antrag des Verletzten verfolgt. Antragsdelikte (also solche, die nur auf Antrag des Verletzten verfolgt werden) sind z.B.: Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Haus- und Familiendiebstahl, Körperverletzung. Ist die Polizei & Staatsanwaltschaft verpflichtet bei Straftaten einzuschreiten und diese zu verfolgen. Nach dem Legalitätsprinzip ist die Staatsanwaltschaft - soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt - verpflichtet, wegen aller verfolgbarer Straftaten einzuschreiten. Die Strafvereitelung im Amt und das Klageerzwingungsverfahren können Folgen der Missachtung des Legalitätsprinzips sein. Manchmal wird der Täter jedoch unbekannt bleiben. Dann werden die Ermittlungen (vorübergehend) eingestellt. Denken Sie immer daran, dass die Einschaltung eines Rechtsanwalt einen gewissen Druck auf die Ermittlungsbehörden ausüben kann.
Wie lange kann ich nach der Tat noch Anzeige erstatten? Innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Kenntnisnahme der Tat bzw. des Täters. Sollten Sie den Täter nicht kennen, kann „Anzeige gegen Unbekannt“ gestellt werden. Kostet mich die Strafverfolgung etwas? Nein, die Strafverfolgung kostet Sie nichts, auch wenn das Ermittlungsverfahren gegen die Person eingestellt wird. Sie sollten sich jedoch davor hüten, eine falsche Verdächtigung zu machen, denn sonst setzen Sie sich einer möglichen eigenen Strafverfolgung aus. Sollten Sie, wider besseren Wissens, jemanden anzeigen, so müssen Sie sich möglicherweise dafür strafrechtlich verantworten. Darf man selber bei der Strafverfolgung mitwirken? Grundsätzlich nein, denn es obliegt dem Staat(sanwalt), dies zu tun. Selbstjustiz ist verboten. Dennoch können Sie durch die Anzeigeerstattung und Ihre Funktion als Zeuge bei dem Strafverfahren mitwirken. Das Verfahren gegen den Täter wurde eingestellt oder die Staatsanwaltschaft hat mich auf den Privatklageweg verwiesen. Was nun? Bei Antragsdelikten wird die Staatsanwaltschaft nur Anklage gegen den Täter erheben, wenn dies im „öffentlichen Interesse“ ist, also der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Antragstellers hinaus gestört ist und die Strafverfolgung ein Anliegen der Allgemeinheit darstellt. Verwiesen auf den Privatklageweg, können Sie nunmehr die Straftat verfolgen. Sie müssen hierfür jedoch eine Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegen. Weitere wertvolle Informationen erhalten Sie über: http://www.schiedsamt.de/ (Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen)
Lassen Sie sich durch Louis ♦ Michaelis umfassend beraten und vertreten: Bundesweite Strafverteidigung Rechtsanwalt Clemens Louis wurde bei der Staatsanwaltschaft Essen in den Abteilungen für Wirtschaftskriminalität und organisierter Kriminalität ausgebildet. Schwerpunkte im nationalen und internationalen Strafrecht und Strafprozessrecht sind der Baustein für Ihre optimale Verteidigung im Strafverfahren und im Ermittlungsverfahren. Frau Rechtsanwältin Heike Michaelis wurde unter anderem bei der Kriminalpolizei Offenbach am Main und der Staatsanwaltschaft Essen ausgebildet. Zusammen bieten wir Ihnen einen Synergieeffekt, welcher Ihrem Problem gerecht wird. Strafverteidigung und wirtschaftliches Verständnis aus einer Hand. Vorab dürfen wir Ihnen Auszüge aus unseren Erfahrungen bieten. Wir vertreten Mandanten vor dem Amtsgericht, dem Schöffengericht und dem Landgericht Essen, Duisburg, Dortmund, Düsseldorf, Krefeld, Unna, Hagen, Kleve, Oberhausen, Mülheim, Münster, Mülheim, Gelsenkirchen u.a. Auf Anfrage werden wir selbstverständlich auch an anderen Amts- und Landgerichten, bundesweit und als Pflichtverteidiger tätig. Wir legen Wert auf Genauigkeit, auf Auswertung Ihrer Akten und auf eine dienstleistungsorientierte Betreuung Ihrer Person. Besuchen Sie unsere Kanzlei oder lassen Sie sich telefonisch bzw. via E-Mail beraten. Termin vereinbaren mit Strafverteidiger Clemens Louis
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