Körperverletzung

Was ist eigentlich eine Körperverletzung?

Körperverletzung, ist eine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsbeschädigung einer anderen Person. Körperliche Misshandlung ist jede Substanzbeeinträchtigung des Körpers und jede üble, unangemessene Behandeln, die entweder das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Eine Gesundheitsbeschädigung ist ein Hervorrufen oder Steigern eines, wenn auch nur vorübergehenden pathologischen (krankhaften) Zustandes.

Die Strafbarkeit der Körperverletzung ist in § 223 Strafgesetzbuch geregelt.

Wann werde ich wegen Körperverletzung bestraft?

Vorsätzliche Körperverletzung:

Wenn Sie  eine andere Person körperlich misshandeln oder an der Gesundheit schädigen.

Fahrlässige Körperverletzung:

Wenn Sie durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursachen.

Gefährliche Körperverletzung:

Wenn Sie die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder, mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begehen.

Schwere Körperverletzung

Wenn die Körperverletzung zur Folge hat, dass die verletzte Person das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt.

Köperverletzung mit Todesfolge

Wenn Sie durch die Körperverletzung den Tod der verletzten Person verursachen.

Körperverletzung im Amt

Wenn ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen lässt.

Der Versuch – mit Ausnahme der fahrlässigen Körperverletzung – ist stets strafbar.

Wie werde ich für eine Körperverletzung bestraft?

Dies richtet sich zunächst nach der Art der Körperverletzung (siehe oben). Hinzu sind noch die Umstände (z.B. die Verletzungen) des Opfers zu berücksichtigen. Des weiteren hängt die Bestrafung von Ihrer Person (z.B. Vorbestrafungen) ab. Lassen Sie sich diesbezüglich von mir beraten.

Gehen Sie davon aus, dass die Gerichte Körperverletzungsdelikte tendenziell hart bestrafen. Eine gefährliche Körperverletzung hat – abgesehen von dem minder Schweren Fall – einen Strafrahmen von 6 Monaten bis 10 Jahren Freiheitsstrafe. Dies soll Ihnen zeigen, dass hier schnell eine Bewährungsstrafe das Ergebnis einer Hauptverhandlung werden kann. Zu berücksichtigen ist auch, dass Sie sich zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen (z.B. Arztkosten, Schmerzensgeld) aussetzt könnten.

Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche!

Nasenbeinbruch, Prellungen? Nun werden Sie zur Kasse gebeten?

Im Zweifel werden Sie von dem Rechtsanwalt des Geschädigten ein anwaltliches Schreiben bekommen. Plötzlich sollen Sie hohe Summen bezahlen und die Anwaltskosten tragen. Es gibt keine zuverlässigen Quellen im Netz, keine Schmerzensgeldtabelle. Bezahlen Sie nicht einfach, was von Ihnen verlangt wird.

Gesetzlich geregelte Schadensersatzansprüche ergeben sich aus:

  • unerlaubter Handlung (sogenannte außervertragliche Deliktshaftung)
  • Vertragsverletzung

Im Rahmen der Deliktsrechtshaftung ist wiederum zu unterscheiden zwischen der

  • Verschuldenshaftung nach § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch setzt schuldhaftes Handeln voraus (kann vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden) und Schuldfähigkeit

Hierbei ist zu beachten, das Minderjährige vom 7. bis 18. Lebensjahr nur bedingt deliktsfähig sind. Eine Haftung tritt in der Regel aber auch hier ein, wenn die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht bei der Begehung der schädigenden Handlung vorhanden ist.

  • Dem steht die sogenannte Gefährdungshaftung gegenüber

Sinn und Zweck dieser Haftung ist die Überlegung, dass derjenige, der eine potenzielle Gefahrenquelle unterhält, für diese auch zu haften hat

Welche Schäden sind vom Schadensersatz umfasst?

  • materiellen Schäden (z.B. Heil- und Behandlungskosten)
  • immateriellen Schäden (Schmerzensgeld als billige Entschädigung in Geld)
  • und Sachschäden (z.B. Ersatz für Reparaturkosten, Wertersatz bei Zerstörung)

Die Erfahrung zeigt, dass die Forderungen meist überzogen sind. Ein netter Versuch, welchen Sie nicht nachkommen müssen, wenn Sie gut beraten werden. Ich überprüfe dieses Schreiben und werde Ihnen Geld sparen. Lassen Sie sich diesbezüglich – egal aus welchem Bundesland Sie kommen – beraten!

Ich bin wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Was bedeutet das für mich? Was ist eigentlich „gefährlich“?

Eine gefährliche Körperverletzung hat – abgesehen von dem minder Schweren Fall – einen Strafrahmen von 6 Monaten bis 10 Jahren Freiheitsstrafe. Daraus erübrigt sich die Frage, ob Sie eine anwaltliche Unterstützung und Beratung brauchen. Nehmen Sie eine solche Anklage ernst, denn es geht hier nicht mehr um Verhängung einer Geldstrafe.

Wenn Sie die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder, mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begehen, dann machen Sie sich wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar. Der Versuch ist dabei ebenfalls strafbar.

Die Gefährlichkeit ergibt sich aus der vom Gesetz beschriebene Begehungsweise. Im Einzelfall muss überprüft werden, ob eine begangene Körperverletzung als „gefährlich“ eingestuft werden kann.

Als gefährliches Werkzeug, also jeder Gegenstand, der (als Angriffs- oder Verteidigungsmittel) nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Benutzung im konkreten Fall erhebliche Verletzungen hervorrufen kann, wird regelmäßig bei folgenden Werkzeugen angenommen:

Beschuhter Fuß, Knüppel, Scheren, Nadel, Gabel, Schlauch, Schlüsselbund, Kleiderbügel, glimmende Zigarette.

Durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen kann eine gefährliche Körperverletzung verwirklicht werde. Unter Gift versteht man jede anorganische oder organische Substand, die unter bestimmten Bedingungen chemisch oder chemisch-physikalisch die Gesundheit zu beeinträchtigen vermag. Andere Stoffe sind solche, die mechanisch, thermisch oder biologisch (z.B. Viren oder Bakterien) wirken.

Hinterlistig ist ein Überfall, wenn der Täter seine wahre Absicht planmäßig berechnend verdeckt, um gerade dadurch dem Angegriffenen die Abwehr zu erschweren Von mehren Beteiligten geht davon aus, dass mindestens zwei Personen als Mittäter handeln. Es ist jedoch nicht nötig, dass der Mittäter sich an der Körperverletzungshandlung beteiligt. Gemeinsames Auftreten am Tatort genügt wegen des Gefährlichkeitsaspekts.

Bei einer das Leben gefährdenden Behandlung muss die Begehungsweise nach den Umständen des konkreten Falls objektiv generell (abstrakt) geeignet sein, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen.

Wann besteht eine „dauerhafte Entstellung“ bei der schweren Körperverletzung?

In erheblicher Weise dauernd entstellt ist eine Person, wenn ihre äußere Gesamterscheinung in ihrer ästhetischen Wirkung derart verändert ist, dass auf Dauer starke psychische Nachteile im Verkehr mit der Umwelt zu erwarten sind. Zum Beispiel deutlich sichtbare Narben im Gesichtsbereich, Verlust mehrer Vorderzähne und ähnliches werden von der Rechtsprechung als „erheblich“ bejaht.

Die Frage drängt sich auf, ob die Entstellung auch „auf Dauer“ entsteht, wenn die durch eine ungefährliche und problemlos mögliche kosmetische Behandlung korrigiert werden könnte. Die Rechsprechung hat entscheiden, dass eine dauernde Entstellung nicht mehr vorliege, soweit die Verunstaltung durch kosmetische Eingriffe zu beseitigen ist. In diesem Fall geht der Täter jedoch nicht straflos aus. Vielmehr wird er sich wegen Körperverletzung bzw. gefährlicher Körperverletzung verantworten müssen.

Was bedeutet, dass es sich bei der einfachen & fahrlässigen Körperverletzung um ein Antragsdelikt handelt?

Das heißt, dass die Strafverfolgungsbehörden erst mit Stellung eines Strafantrags einschreiten, sofern nicht das besondere öffentliche Interesse durch die Staatsanwaltschaft bejaht wird. Andernfalls wird das Opfer auf den Privatklageweg verwiesen. Opfer und Täter sollten sich diesbezüglich anwaltlich beraten lassen. Schon der Versuch einer Körperverletzung ist strafbar.

Ich habe einen Strafbefehl wegen Fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr bekommen. Was nun?

Zur Bedeutung eines Strafbefehls und seiner Wirkung verweise ich auf folgenden Link meiner Webseite.

Eine fahrlässige Körperverletzung liegt dann vor, wenn Sie durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursachen. Im Straßenverkehr kann dies schnell passieren: Als Unfallverursacher haben Sie sich pflichtwidrig verhalten. Eine oder mehrer Personen erleiden einen Personenschaden und stellen Strafantrag gegen Sie (oder ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung wird bejaht) . Lassen Sie sich einen Beratungstermin geben, um die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen den Strafbefehl zu prüfen. Prüfen Sie Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung, ob Sie die Anwaltskosten in diesem Fall übernimmt.

Warum ist nicht jede gefährliche bzw. schwere Körperverletzung gleich ein versuchter Totschlag / Mord?

Der Bundesgerichtshof weist in seinen Urteilen immer wieder darauf hin, dass vor dem Tötungsvorsatz „eine viel höhere Hemmschwelle“ stehe als vor dem Lebensgefährdungs- oder Körperverletzungsvorsatz. Diese „Hemmschwellentheorie“ des BGH ergibt, dass damit nicht etwa darauf abgestellt wird, ob der Täter größere oder geringere Schwierigkeiten hatte bei der Überwindung der Tötungshemmung, sondern wie leicht oder schwer ihm das Inkaufnehmen der Todesfolge gefallen sein dürfte. Dies führt dazu, dass selten ein Tötungsvorsatz bzw. Mordvorsatz bejaht werden wird.

Warum brauche ich überhaupt einen Verteidiger im Strafverfahren wegen Körperverletzungsdelikten?

Sich selber in einem Strafverfahren zu verteidigen, ist meist eine der größten Fehlentscheidungen, welche der Betroffene fällen kann. Nicht einmal Juristen, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wird, verteidigen sich in der Regel selber. Sie spielen ja auch nicht selber bei sich Zahnarzt.

Nehmen Sie bitte im eigenen Interesse den Kontakt zu dem Verteidiger früh auf, um Ihre Chancen zu wahren. Oft werden Verteidiger erst dann beauftragt, wenn es fast schon „zu spät“ ist oder selber schon „rumgedoktort“ wurde. Selber dürfen Sie grundsätzlich Ihre Akte nicht einsehen, welche jedoch zum Beispiel wichtige Aussagen von Zeugen beinhalten kann. Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens darf dies. Ziehen Sie nicht in den Kampf, ohne zu wissen, was Sie erwartet.

Der Angeklagte, welcher selbstverständlich nervös ist, verliert regelmäßig in Verhören und bei Gericht die Objektivität gegenüber dem Verfahren, was im Ergebnis immer nachteilig ist. Der Verteidiger wahrt, da er nicht unmittelbar betroffen ist, den nötigen Abstand zum Verfahren, um Sie optimal verteidigen zu können.

Die Gerichte sind überlastet. Tendenziell wollen sie schnell und effizient die Strafverfahren „abarbeiten“. Dabei wird, wenn kein Verteidiger zur Stelle ist, oft über den Kopf des Angeklagten „hinweg entschieden“. Warum auch nicht, denn Sie wissen ja nicht, was mit Ihnen passiert. Es besteht keine Waffengleichheit. Es liegt auf der Hand, dass der Strafverteidiger sein Wissen einsetzen kann, welches ja gerade dem Bürger fehlt, um ihn vor drohendem Unheil zu bewahren.

Das Schlussplädoyer des Anwaltes kann eine erhebliche Wirkung erzielen.

Sollten sie dennoch verurteilt werden, kann der Anwalt Sie über die Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln umfassend aufklären.