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Rechtsanwalt & Strafverteidiger Clemens Louis

Bismarckstr. 7  45128 Essen     

Tel:            0201 - 310 460 - 0  Fax:            0201 - 310 460 - 20 @: info@re  

info@rechtsanwalt-louis.de www.rechtsanwalt-louis.de www.strafverteidiger-louis.de

Bundesweite Strafverteidigung an allen Amts- und Landgerichten in Deutschland

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Pflichtverteidiger auf Anfrage

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RA Louis ist Mitglied:

Anwaltsverein Essen

 

 

Körperverletzung - Gefährliche Körperverletzung - mit Todesfolge - fahrlässige Körperverletzung

Köperverletzungsdelikte, §§ 223, 224, 226, 227, 229 StGB

          --  Ermittlungsverfahren / Beschuldigtenvernehmung / Strafverfahren --

 

 

 

 

 

 L o u i s &  M i c h a e l i s

  Bundesweite Strafverteidigung

  Bismarckstr. 7 (Kanzlei am Bismarckplatz)

  45128 Essen

  Telefon:  0201 - 310 460 - 0

  Fax:         0201 - 310 460 - 20

  E-Mail:    info@rechtsanwalt-louis.de

  Internet:   http://www.rechtsanwalt-louis.de

Informationen und Verteidigertaktiken:

Lassen Sie sich umfassend durch unsere Kanzlei in Essen beraten, um Ihre Verteidigung vorzubereiten:

Vereinbaren Sie kurzfristig einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0201 - 310 - 4600. Unser kompetentes Team hilft Ihnen sofort weiter. Sie können uns  selbstverständlich auch vorab unverbindlich eine E - Mail unter info@rechtsanwalt-louis.de schicken, um Ihren Fall zu schildern und Ihre Fragen zu klären. Wenn die Zeit drängt, dann besteht immer die Möglichkeit, uns sofort einen Fragebogen Neumandant und eine Vollmacht per Fax / E - Mailscan bzw. Post zu übermitteln. Überlassen Sie uns sodann auch jegliche Unterlagen, die Sie durch die Polizei / Staatsanwaltschaft erhalten haben. Wir zeigen sodann sofort Ihre Verteidigung an und sagen sofort die Beschuldigtenvernehmung ab. Wir lassen uns später schriftlich für Sie zur Sache ein und stellen die Weichen für ein gutes Ergebnis für Ihr Verfahren. Stellen Sie sich vor, dass Sie das Problem an die Kanzlei Louis & Michaelis abgeben und somit keine Sorgen mehr haben brauchen. Deshalb treten Sie mit uns in Kontakt und erleben Sie, warum hunderte von Mandanten uns ihr Vertrauen jährlich schenken.

Rechtsanwalt Louis wurde bei der Staatsanwaltschaft Essen in den Abteilungen für Wirtschaftskriminalität und organisierter Kriminalität ausgebildet. Schwerpunkte im nationalen und internationalen Strafrecht und Strafprozessrecht sind der Baustein für Ihre optimale Verteidigung im Strafverfahren und im Ermittlungsverfahren. Frau Rechtsanwältin Heike Michaelis wurde unter anderem bei der Kriminalpolizei Offenbach am Main und der Staatsanwaltschaft Essen ausgebildet. Zusammen bieten wir Ihnen einen Synergieeffekt, welcher Ihrem Problem gerecht wird. Strafverteidigung und wirtschaftliches Verständnis aus einer Hand.

Vorab dürfen wir Ihnen Auszüge aus unseren Erfahrungen bieten. Wir vertreten Mandanten vor dem Amtsgericht, dem Schöffengericht und dem Landgericht Essen, Duisburg, Dortmund, Düsseldorf, Hagen, Kleve, Oberhausen, Mülheim, Münster, Mülheim, Gelsenkirchen u.a.

Auf Anfrage werden wir selbstverständlich auch an anderen Amts- und Landgerichten, bundesweit und als Pflichtverteidiger tätig. Wir legen Wert auf Genauigkeit, auf Auswertung Ihrer Akten und auf eine dienstleistungsorientierte Betreuung Ihrer Person. Besuchen Sie unsere Kanzlei oder lassen Sie sich telefonisch bzw. E-Mail beraten. Vorab einige Informationen für Sie:

Warum sollte ich einen Strafverteidiger beauftragen, wenn ich mit einem Verfahren wegen Körperverletzung konfrontiert werde?

Zwei ganz einfache Antworten:

- Sie könnten  zu einer hohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe verurteilt werden und vorbestraft sein und

- Sie setzen sich erheblichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen aus.

Ich helfe Ihnen, um genau diese "Baustellen" in den Griff zu bekommen. Rufen Sie mich unverbindlich an, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Insbesondere sind die Anwaltskosten in Relation zu den zu erwartenden Nachteilen zu Ihrem Vorteil. Wir setzen auf richtige Taktik und sparen Ihnen dabei noch Geld!

  

 

    Ein Prozess ist wie ein Schachspiel:

       Wir sind am Zug

          Wir setzen auf Schachmatt

 

Erkennen Sie Ihre "Feinde" und "Freunde" in dem Spiel:

Denken Sie daran, dass der Strafverteidiger Ihr einziger Freund in dem "Spiel" ist. Die Staatsanwaltschaft will Sie bestrafen und der Rechtsanwalt des Geschädigten will Ihr Geld. Beide "Gegner" haben meist überzogene bzw. ungerechtfertigte Forderungen. Es ist an der Zeit, dass Sie diesen eine solide Strafverteidigung entgegensetzen.

....aber zunächst ein paar Informationen für Sie, damit Sie verstehen, um was überhaupt geht.:

Was ist eigentlich eine Körperverletzung?

Eine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsbeschädigung einer anderen Person.

Körperliche Misshandlung ist jede Substanzbeeinträchtigung des Körpers und jede üble, unangemessene Behandeln, die entweder das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt.

Eine Gesundheitsbeschädigung ist ein Hervorrufen oder Steigern eines, wenn auch nur vorübergehenden pathologischen (krankhaften) Zustandes.

Wann werde ich wegen Körperverletzung bestraft?

Vorsätzliche Körperverletzung:

Wenn Sie  eine andere Person körperlich misshandeln oder an der Gesundheit schädigen.

Fahrlässige Körperverletzung:

Wenn Sie durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursachen.

Gefährliche Körperverletzung:

Wenn Sie die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder, mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begehen.

Schwere Körperverletzung                                                                                             

Wenn die Körperverletzung zur Folge hat, dass die verletzte Person das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt.

Köperverletzung mit Todesfolge

Wenn Sie durch die Körperverletzung den Tod der verletzten Person verursachen.

Körperverletzung im Amt

Wenn ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen lässt.

Der Versuch – mit Ausnahme der fahrlässigen Körperverletzung – ist stets strafbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

Wie werde ich für eine Körperverletzung bestraft?

Dies richtet sich zunächst nach der Art der Körperverletzung (siehe oben). Hinzu sind noch die Umstände (z.B. die Verletzungen) des Opfers zu berücksichtigen. Des weiteren hängt die Bestrafung von Ihrer Person (z.B. Vorbestrafungen) ab.

Lassen Sie sich diesbezüglich von mir beraten. Gehen Sie davon aus, dass die Gerichte Körperverletzungsdelikte tendenziell hart bestrafen. Eine gefährliche Körperverletzung hat – abgesehen von dem minder Schweren Fall – einen Strafrahmen von 6 Monaten bis 10 Jahren Freiheitsstrafe. Dies soll Ihnen zeigen, dass hier schnell eine Bewährungsstrafe das Ergebnis einer Hauptverhandlung werden kann.

Zu berücksichtigen ist auch, dass Sie sich zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen (z.B. Arztkosten, Schmerzensgeld) aussetzt könnten.

Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche!

Nasenbeinbruch, Prellungen? Nun werden Sie zur Kasse gebeten?

Im Zweifel werden Sie von dem Rechtsanwalt des Geschädigten ein anwaltliches Schreiben bekommen. Plötzlich sollen Sie hohe Summen bezahlen und die Anwaltskosten tragen. Es gibt keine zuverlässigen Quellen im Netz, keine Schmerzensgeldtabelle. Bezahlen Sie nicht einfach, was von Ihnen verlangt wird. 

Gesetzlich geregelte Schadensersatzansprüche ergeben sich aus:

- unerlaubter Handlung (sogenannte außervertragliche Deliktshaftung)

- Vertragsverletzung

Im Rahmen der Deliktsrechtshaftung ist wiederum zu unterscheiden zwischen der

- Verschuldenshaftung nach § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch setzt schuldhaftes Handeln voraus (kann vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden) und Schuldfähigkeit

Hierbei ist zu beachten, das Minderjährige vom 7. bis 18. Lebensjahr nur bedingt deliktsfähig sind. Eine Haftung tritt in der Regel aber auch hier ein, wenn die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht bei der Begehung der schädigenden Handlung vorhanden ist.

- Dem steht die sogenannte Gefährdungshaftung gegenüber

Sinn und Zweck dieser Haftung ist die Überlegung, dass derjenige, der eine potenzielle Gefahrenquelle unterhält, für diese auch zu haften hat

Welche Schäden sind vom Schadensersatz umfasst?

- materiellen Schäden (z.B. Heil- und Behandlungskosten)

- immateriellen Schäden (Schmerzensgeld als billige Entschädigung in Geld)

- und Sachschäden (z.B. Ersatz für Reparaturkosten, Wertersatz bei Zerstörung)

Die Erfahrung zeigt, dass die Forderungen meist überzogen sind. Ein netter Versuch, welchen Sie nicht nachkommen müssen, wenn Sie gut beraten werden. Ich überprüfe dieses Schreiben und werde Ihnen Geld sparen.

Lassen Sie sich diesbezüglich - egal aus welchem Bundesland Sie kommen - beraten!

Ich bin wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Was bedeutet das für mich? Was ist eigentlich „gefährlich“?

Eine gefährliche Körperverletzung hat – abgesehen von dem minder Schweren Fall – einen Strafrahmen von 6 Monaten bis 10 Jahren Freiheitsstrafe. Daraus erübrigt sich die Frage, ob Sie eine anwaltliche Unterstützung und Beratung brauchen. Nehmen Sie eine solche Anklage ernst, denn es geht hier nicht mehr um Verhängung einer Geldstrafe.

Wenn Sie die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder, mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begehen, dann machen Sie sich wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar. Der Versuch ist dabei ebenfalls strafbar.

Die Gefährlichkeit ergibt sich aus der vom Gesetz beschriebene Begehungsweise. Im Einzelfall muss überprüft werden, ob eine begangene Körperverletzung als „gefährlich“ eingestuft werden kann.

Als gefährliches Werkzeug, also jeder Gegenstand, der (als Angriffs- oder Verteidigungsmittel) nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Benutzung im konkreten Fall erhebliche Verletzungen hervorrufen kann, wird regelmäßig bei folgenden Werkzeugen angenommen:

Beschuhter Fuß, Knüppel, Scheren, Nadel, Gabel, Schlauch, Schlüsselbund, Kleiderbügel, glimmende Zigarette.

Durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen kann eine gefährliche Körperverletzung verwirklicht werde. Unter Gift versteht man jede anorganische oder organische Substand, die unter bestimmten Bedingungen chemisch oder chemisch-physikalisch die Gesundheit zu beeinträchtigen vermag. Andere Stoffe sind solche, die mechanisch, thermisch oder biologisch (z.B. Viren oder Bakterien) wirken.

Hinterlistig ist ein Überfall, wenn der Täter seine wahre Absicht planmäßig berechnend verdeckt, um gerade dadurch dem Angegriffenen die Abwehr zu erschweren

Von mehren Beteiligten geht davon aus, dass mindestens zwei Personen als Mittäter handeln. Es ist jedoch nicht nötig, dass der Mittäter sich an der Körperverletzungshandlung beteiligt. Gemeinsames Auftreten am Tatort genügt wegen des Gefährlichkeitsaspekts.

Bei einer das Leben gefährdenden Behandlung muss die Begehungsweise nach den Umständen des konkreten Falls objektiv generell (abstrakt) geeignet sein, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen.

Wann besteht eine „dauerhafte Entstellung“ bei der schweren Körperverletzung?

In erheblicher Weise dauernd entstellt ist eine Person, wenn ihre äußere Gesamterscheinung in ihrer ästhetischen Wirkung derart verändert ist, dass auf Dauer starke psychische Nachteile im Verkehr mit der Umwelt zu erwarten sind.

Zum Beispiel deutlich sichtbare Narben im Gesichtsbereich, Verlust mehrer Vorderzähne und ähnliches werden von der Rechtsprechung als „erheblich“ bejaht.

Die Frage drängt sich auf, ob die Entstellung auch „auf Dauer“ entsteht, wenn die durch eine ungefährliche und problemlos mögliche kosmetische Behandlung korrigiert werden könnte. Die Rechsprechung hat entscheiden, dass eine dauernde Entstellung nicht mehr vorliege, soweit die Verunstaltung durch kosmetische Eingriffe zu beseitigen ist. In diesem Fall geht der Täter jedoch nicht straflos aus. Vielmehr wird er sich wegen Körperverletzung bzw. gefährlicher Körperverletzung verantworten müssen.

Was bedeutet, dass es sich bei der einfachen & fahrlässigen Körperverletzung um ein Antragsdelikt handelt?

Das heißt, dass die Strafverfolgungsbehörden erst mit Stellung eines Strafantrags einschreiten, sofern nicht das besondere öffentliche Interesse durch die Staatsanwaltschaft bejaht wird. Andernfalls wird das Opfer auf den Privatklageweg verwiesen.

Opfer und Täter sollten sich diesbezüglich anwaltlich beraten lassen.

Schon der Versuch einer Körperverletzung ist strafbar.

Ich habe einen Strafbefehl wegen Fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr bekommen. Was nun?

Zur Bedeutung eines Strafbefehls und seiner Wirkung verweise ich auf folgenden Link meiner Webseite.

Eine fahrlässige Körperverletzung liegt dann vor, wenn Sie durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursachen.

Im Straßenverkehr kann dies schnell passieren: Als Unfallverursacher haben Sie sich pflichtwidrig verhalten. Eine oder mehrer Personen erleiden einen Personenschaden und stellen Strafantrag gegen Sie (oder ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung wird bejaht) .

Lassen Sie sich einen Beratungstermin geben, um die Erfolgaussichten eines Einspruchs gegen den Strafbefehl zu prüfen. Prüfen Sie Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung, ob Sie die Anwaltskosten in diesem Fall übernimmt.

Warum ist nicht jede gefährliche bzw. schwere Körperverletzung gleich ein versuchter Totschlag / Mord?

Der Bundesgerichtshof weist in seinen Urteilen immer wieder darauf hin, dass vor dem Tötungsvorsatz „eine viel höhere Hemmschwelle“ stehe als vor dem Lebensgefährdungs- oder Körperverletzungsvorsatz.

Diese „Hemmschwellentheorie“ des BGH ergibt, dass damit nicht etwa darauf abgestellt wird, ob der Täter größere oder geringere Schwierigkeiten hatte bei der Überwindung der Tötungshemmung, sondern wie leicht oder schwer ihm das Inkaufnehmen der Todesfolge gefallen sein dürfte.

Dies führt dazu, dass selten ein Tötungsvorsatz bzw. Mordvorsatz bejaht werden wird.

 

 

 

 

 

 

Warum brauche ich überhaupt einen Verteidiger im Strafverfahren wegen Körperverletzungsdelikten? 

Sich selber in einem Strafverfahren zu verteidigen, ist meist eine der größten Fehlentscheidungen, welche der Betroffene fällen kann. Nicht einmal Juristen, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wird, verteidigen sich in der Regel selber. Sie spielen ja auch nicht selber bei sich Zahnarzt.

Bedenken Sie, dass Richter und Verteidiger die gleiche Sprache sprechen und sich häufig aus anderen Verfahren kennen. Dieses Vertrauensverhältnis führt dazu, dass eine gute Gesprächsbasis für ihren Prozess geschaffen wird. Strafprozesse werden heute oft außerhalb vom Gerichtsaal geklärt. Absprachen gehören zum Alltag.

Der Grund hierfür ist recht simpel zu erklären. Die Staatsanwaltschaften sind dermaßen überlastet, dass Sie froh sind, wenn Ihnen ein Verteidiger ein vernünftiges Angebot macht. Sie können somit diese Akte schließen und sich den nächsten widmen. So einfach kann das sein. Der Strafprozess wird zum Geben und Nehmen.

Nehmen Sie bitte im eigenen Interesse den Kontakt zu dem Verteidiger früh auf, um Ihre Chancen zu wahren. Oft werden Verteidiger erst dann beauftragt, wenn es fast schon „zu spät“ ist oder selber schon „rumgedoktort“ wurde.

Selber dürfen Sie grundsätzlich Ihre Akte nicht einsehen, welche jedoch zum Beispiel wichtige Aussagen von Zeugen beinhalten kann. Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens darf dies. Ziehen Sie nicht in den Kampf, ohne zu wissen, was Sie erwartet.

Der Angeklagte, welcher selbstverständlich nervös ist, verliert regelmäßig in Verhören und bei Gericht die Objektivität gegenüber dem Verfahren, was im Ergebnis immer nachteilig ist. Der Verteidiger wahrt, da er nicht unmittelbar betroffen ist, den nötigen Abstand zum Verfahren, um Sie optimal verteidigen zu können.

Die Gerichte sind überlastet. Tendenziell wollen sie schnell und effizient die Strafverfahren „abarbeiten“. Dabei wird, wenn kein Verteidiger zur Stelle ist, oft über den Kopf des Angeklagten „hinweg entschieden“. Warum auch nicht, denn Sie wissen ja nicht, was mit Ihnen passiert. Es besteht keine Waffengleichheit.

Der Verteidiger, welcher meist die Richter und Staatsanwälte kennt, kann schon im Vorfeld oder während der Verhandlung einen „Deal“ im Sinne des Angeklagten aushandeln. Telefonate zwischen Verteidigern und Staatsanwälten gehören zum Alltag und lösen Ihre Probleme.

Es liegt auf der Hand, dass der Strafverteidiger sein Wissen einsetzen kann, welches ja gerade dem Bürger fehlt, um ihn vor drohendem Unheil zu bewahren.

Das Schlussplädoyer des Anwaltes kann eine erhebliche Wirkung erzielen.

Sollten sie dennoch verurteilt werden, kann der Anwalt Sie über die Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln umfassend aufklären.

Wie läuft ein Ermittlungsverfahren und Strafverfahren ab?

Die Polizei ermittelt im Namen der Staatsanwaltschaft bei einem Anfangverdacht einer Straftat. In dem „Ermittlungsverfahren“ muss der Beschuldigte Gelegenheit bekommen, sich zur Sache zu äußern. Zeugen sind zu verhören.  Kurz: Es wird be- und entlastend ermittelt. Ich zeige Ihre Verteidigung an, teile der Polizei mit, dass Sie den Vernehmungstermin nicht wahrnehmen werden und bitte darum, die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Nach Beendigung der Ermittlungen schickt die Polizei die Ermittlungsakte an die zuständige Staatsanwaltschaft. Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen und die Anordnung der Untersuchungshaft werden durch das Amtsgericht angeordnet (Richtervorbehalt).

Jetzt bekomme ich als Strafverteidiger endlich die Ermittlungsakte durch die Staatsanwaltschaft übermittelt. Nachdem ich mit Ihnen den Inhalt der Akten besprochen habe, schreibe ich eine Einlassung für Sie und lenke damit die Art der Erledigung des Verfahrens.

Sodann muss die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren in irgendeiner Weise beenden. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Polizei, welche ihr in Form der Ermittlungsakte vorliegen, und meiner Einlassung klagt sie die Tat an, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Wenn dieser nicht besteht, also ein Freispruch wahrscheinlicher als eine Verurteilung ist,  stellt sie die Tat nach § 170 II StPO ein.

Wenn der Verstoß gering ist bzw. ein Erstverstoß vorliegt, kann die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt (auch gegen eine Auflage) ebenfalls einstellen, § 153 I StPO. (Bei einer guten Prozentzahl meiner Verfahren ist dies der Fall, z.B. Einstellung wg. Geringfügigkeit gegen Geldauflage).

Sie kann die Sache auch durch einen Strafbefehl, also quasi durch ein Urteil ohne eine Hauptverhandlung, erledigen.

Damit ist das Ermittlungsverfahren und der Status des Mandanten als „Beschuldiger“, egal welche Form der Erledigung vorliegt, beendet.

Verteidiger: Hier berate ich meinem Mandanten, sage für ihn die Beschuldigtenvernehmung ab. Unser Erstschreiben „blockiert“ den Kontakt der Polizei zum Mandanten. Die Polizei muss dann die Akte an die Staatsanwaltschaft weiterleiten (sie ist Herrin im Ermittlungsverfahren) und erteilt mir Akteneinsicht. Der Mandant wird mit dem Inhalt konfrontiert und ich schreibe dann eine sog. Verteidigerschrift, also eine Einlassung für den Mandanten (Einlassung zur Tat und Worte zu seinem Leben und eine Vorstellung, was die Verteidigung gerne hätte.

Soweit das Verfahren nicht im Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, wird die Anklageschrift oder der Strafbefehl dem Amts- oder Landgericht durch die Staatsanwaltschaft übermittelt. Der Mandant ist nunmehr „Angeschuldigter in einem Strafverfahren“.

In diesem „Zwischenverfahren“ stellt der Richter die Anklage dem Verteidiger und seinem Mandanten zu. Der Verteidiger hat nunmehr die Möglichkeit, Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens, also gegen die Hauptverhandlung, vorzubringen: Ist die Anklage formell rechtmäßig? Besteht hinreichender Tatverdacht? Sollen noch Beweise oder Zeugen benannt werden?

Verteidiger: Ich kann eine Eröffnung verhindern und Absprachen mit dem Richter und der Staatsanwaltschaft über das Strafmaß treffen. Hier bereite ich auch meine Mandanten auf die Hauptverhandlung vor. Gegebenfalls kann mich das Gericht als Pflichtverteidiger beiordnen, wenn die Voraussetzungen hierzu vorliegen.

Die Hauptverhandlung wird auch „Hauptverfahren“ genannt. Nach dem ergangenem Urteil in der Hauptverhandlung können ggf. Rechtsmittel (Berufung oder Revision) eingelegt oder Rechtsmittelverzicht erklärt werden. Sobald der Rechtsmittelverzicht erklärt wird, ist das Urteil rechtskräftig.

 

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