Verstoß gegen das BtMG – Kokain

Verstoß gegen das BtMG Kokain. Wenn Sie Kokain besitzen, verkaufen oder nach Deutschland schmuggeln machen Sie sich strafbar. Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) im Zusammenhang mit Kokain wird in Deutschland hart bestraft.

Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter bekommen haben, dann ist die die einzige richtige Entscheidung, dass Sie sich anwaltlich beraten lassen. Gleiches gilt natürlich, wenn Sie eine Anklageschrift wegen des Verstoßes gegen das BtMG zugestellt bekommen haben oder sich ein Angehöriger in Untersuchungshaft befindet.

Bei Kokain hört nämlich – zumindest bei den Strafgerichten in Deutschland – der Spaß auf. Sie brauchen jetzt jemanden, der Ihre Sprache spricht.

Rechtsanwälte für Betäubungsmittelstrafrecht

Wir haben uns auf die Verteidigung in Betäubungsmittelstrafsachen seit dem Jahre 2005 spezialisiert und greifen auf die nötige Erfahrung zurück, die notwendig ist, um Ihr Verfahren erfolgreich zu gestalten. Wir haben bereits unzählige kleine und große Verfahren die Kokain zum Gegenstand hatten erfolgreich verteidigt.

Wir betreuen viele Verfahren, bei welchen es nur um einige Gramm Kokain geht, die der Betroffene für eine Party oder im Darknet gekauft hat um zu feiern oder leistungsfähiger zu sein. In den vergangenen zehn Jahren haben wir aber auch bundesweit eine hohe Anzahl an Handelsdelikten im Zusammenhang mit Kokain verteidigt.

Koks zieht sich durch alle Gesellschaftsschichten und es kommt auch vor, dass der ein oder andere Prominente hier sich verteidigen lässt, da unsere Mandanten es schätzen, dass wir diskret und effizient mit ihren Verfahren und ihrem Background umgehen.

Schicken Sie uns bitte eine E – Mail zu Ihrem Verfahren oder vereinbaren Sie kurzfristig einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0201 – 310 – 4600. Unser kompetentes Team hilft Ihnen sofort weiter. Sie können uns  selbstverständlich auch vorab unverbindlich eine E – Mail unter mail@rechtsanwalt-louis.de schicken, um Ihren Fall zu schildern und Ihre Fragen zu klären. Wenn die Zeit drängt, dann besteht immer die Möglichkeit, uns sofort einen Fragebogen Neumandant und eine Vollmacht per Fax / E – Mailscan bzw. Post zu übermitteln. Überlassen Sie uns sodann auch jegliche Unterlagen, die Sie durch die Polizei / Staatsanwaltschaft erhalten haben. Wir zeigen sodann sofort Ihre Verteidigung an und sagen sofort die Beschuldigtenvernehmung ab. Wir lassen uns später schriftlich für Sie zur Sache ein und stellen die Weichen für ein gutes Ergebnis für Ihr Verfahren. Stellen Sie sich vor, dass Sie das Problem an die Kanzlei Louis & Michaelis abgeben und somit keine Sorgen mehr haben brauchen. Deshalb treten Sie mit uns in Kontakt und erleben Sie, warum hunderte von Mandanten uns ihr Vertrauen jährlich schenken.

Hauptzollamt, Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft: Wir übernehmen von nun an sämtliche Korrespondenz für Sie! Nicht nur in Essen, Dortmund, Duisburg, Bochum, Kleve und Geldern bieten wir unsere Dienste an.

Ein BtM – Verfahren richtig zu gestalten hat etwas mit Praxiswissen, Berufserfahrung und Leidenschaft zu tun. Dies sind die Gründe, warum wir die richtige Kanzlei sind, um Ihr Strafverfahren erfolgreich zu gestalten. Unsere Mandanten genießen nämlich die exklusive und bundesweite Betreuung mit dem Wissen, dass ihr Verfahren optimal gestaltet wird. Wir bieten unsere Dienstleistungen zu Pauschalpreisen an, die individuell – je nachdem wie sich der Vorwurf gestaltet – vereinbart werden. Unsere Dienstleistungen sind demnach bezahlbar.

Hochrechnungen haben ergeben, dass es ca. 50.000 Kokainkonsumenten in Deutschland gibt. Darunter befinden sich gut verdienende Mittelständler, die sog. Schickeria, Schüler, Studenten und Personen, die der lokalen Betäubungsmittelszene zuzurechnen sind. In den meisten Fällen wird Kokain kontrolliert gebraucht, der Konsum also gesteuert.

Zunächst dürfen wir Ihnen einige wichtige Hintergrundinformationen zu dem Thema: Kokain im Strafverfahren bieten:

Wie kann ich für den unerlaubten Besitz und Handel von Kokain bestraft werden?

Ihre zuständige(s) Staatsanwalt, Amtsgericht bzw. Landgericht wird Zweifel eine harte Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe verhängen.

Der Grund hierfür dürfte Ihnen bekannt sein: Kokain hat ein hohes Suchtpotential und es lässt sich eine gute Gewinnspanne durch den Verkauf erzielen. Sie müssen hierfür keine Bande sein, die mit Kokain in nicht geringen Mengen handelt. Bereits kleine Mengen können mit Streckmitteln versetzt werden und diese können gewinnbringend verkauft werden. Durch eine Aussage eines Käufers / Verkäufers (Stichwort: § 31 BtMG), einer Telefonüberwachung, einer Hausdurchsuchung, oder bei einer Festnahme, können Sie der Tat überführt werden.

Die Höhe der Strafe liegt im Ermessen des Gerichts. Strafverteidiger beeinflussen das Ergebnis immens.

Nur durch eine effiziente Verteidigung ist es möglich, eine Einstellung des Verfahrens bzw. einen Freispruch zu erwirken. In diesem Zusammenhang benötigen Sie einen Spezialisten für Ihr Verfahren.

Nehmen Sie sich hierbei jedoch einen Rat zu Herzen: Einstellung von Verfahren auf diesem Gebiet stellen die Ausnahme dar und wird in der Regel nur umsetzbar sein, wenn Sie sich vernünftig verteidigen lassen.

Jedoch erwirken wir im Bundesgebiet in der Regel bei geringen Grammmengen noch die außergerichtliche Klärung des Verfahrens. Deshalb lohnt es sich auch eine überregionale Kanzlei, die auch nicht mehr kostet, als Ihre lokale Kanzlei für Strafrecht, weil wir über das nötige Hintergrundwissen verfügen um Ihr Verfahren außergerichtlich und ggf. sogar mit einer Einstellung (gegen Geldauflage) zu beenden.

Verstoß gegen das BtMG Kokain

Wie werde ich für den Besitz von Kokain bestraft?

Die Bestrafung richtet zunächst danach, ob es sich um eine geringe bzw. eine nicht geringe Menge an Kokain handelt.

Grenzwert der nicht geringen Menge bei Kokain laut Bundesgerichtshof (BGHSt 33, 133):

Kokain und Crack 5,0 g HCL

Die Zahlen sollen Sie nicht verwirren. Ganz einfach: Bei 5 g reinem Kokain (100 %) handelt es sich um eine sogenannte „nicht geringe Menge“ an Kokain.

Der Wirkstoff heißt Kokainhydrochlorid.

Die Unterscheidung ist erheblich für das Strafmaß, aber das werde ich noch später erläutern. Zunächst lassen Sie uns klären, wie Sie Ihre Situation – ohne, dass wir telefoniert haben – deuten können:

Wie weiß ich, ob meine Menge eine „nicht geringe Menge ist“?

Diese Frage können Sie, wenn Sie Kokainkonsument sind, sich ungefähr ausrechnen. Sie wissen im Zweifel, was guter und schlechter Stoff ist. Das Thema Streckmittel spiel in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle. Erfahrungen zeigen, dass eingeführtes Kokain aus Holland durchaus 60 % an Kokainhydrochlorid enthalten kann, aber es wird Ihnen bereits bekannt sein, dass viel von dem Koks, welches in Deutschland angeboten wird, bereits erheblich gestreckt wurde.

Bedenken Sie, dass das Kokain auf dem Weg aus Südamerika, wo die Cocablätter (Coqueros) die günstigsten Lebensbefindungen finden und vorwiegend in den Ländern: Kolumbien, Peru und Bolivien angebaut werden, bereits durch mehrer Hände gegangen ist. Der Straßenpreis liegt in Deutschland sodann bei 40,00 bis 80,00 Euro und es sollte kein Geheimnis sein, dass der Schmuggel nach Europa und die Einfuhr nach Deutschland diesen Preis gestalten.

Die Dealer strecken das Kokain mit Milchpulver oder Zucker, da sie der Substanz – zumindest dem äußeren Anschein nach – sehr ähnlich kommt. Im Zweifel werden Sie sich ärgern, wenn Sie schlechtes Kokain kaufen, aber im Strafverfahren kann dies oft über Haft, Untersuchungshaft und Ihre Zukunft entscheiden.

Im Strafverfahren entscheidet letztendlich das Wirkstoffgutachten über die Frage, wie viel Kokain in den Drogen, welche bei Ihnen – zum Beispiel bei einer Hausdurchsuchung – letztendlich steckt. Das Wirkstoffgutachten wird im Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben. Die Gutachten werden zum Beispiel durch das LKA (Landeskriminalamt) erstellt.

In vielen Verfahren, in denen ich Verteidiger war, hat der Wirkstoff der Drogen, letztendlich darüber entschieden, ob die Untersuchungshaft aufgehoben wurde (Haftprüfung / Haftbeschwerde). So manche Analyse durch die Staatsanwaltschaften hat ergeben, dass mein Mandant gerade nicht sein Leben in der JVA verbringen musste.

Verstoß gegen das BtMG – Kokain

Überblick über der Strafen bei „geringen“ und „nicht geringen Mengen“ an Kokain:

Geringe Menge an Kokain § 29 BtMG § 31a BtMG
  • Besitz
  • Erwerb
  • Handeltreiben
  • Einfuhr
  • Abgabe
  • In Verkehr bringen
Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe Verfahreneinstellung: Bei Geringfügigkeit
Nicht geringe Menge an Kokain § 29a BtMG § 29a II BtM
  • Besitz
  • Handeltreiben
  • Abgab
Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr bis 15 Jahren (pro Fall) Minder schwere Fall: Freiheitsstrafe nicht unter 3 Monaten bis 5 Jahre
Nicht geringe Menge an Kokain § 30 BtMG § 30 II BtMG
  • Einfuh
Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren bis 15 Jahren Minder schwere Fall: Freiheitsstrafe nicht unter 3 Monaten bis 5 Jahre
Nicht geringe Menge an Kokain § 30a BtMG § 30a III BtMG
  • Person über 21, Person unter 18 bestimmt mit Kokain unerlaubt Handel zu treiben, einzuführen, auszuführen, veräußern, abzugeben, in Verkehr zu bringen
  • Als Mitglied einer Bande Handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Straftaten verbunden hat.
  • Mit Kokain in nicht geringen Mengen unerlaubt Handel treibt oder sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt oder sich verschafft und dabei eine Schusswaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind (Messer, Klappmesser).
Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren bis 15 Jahre Minder schwere Fall: Freiheitsstrafe nicht unter 6 Monaten bis 5 Jahre

Verstoß gegen das BtMG – Kokain

unerlaubte Einfuhr von Kokain

Meine Kanzlei liegt in NRW, also ist der Normalfall, dass ich meine Mandaten wegen Einfuhrschmuggel von Kokain vor allem vor dem Amtsgericht und Landgericht in Kleve, Geldern und Krefeld vertrete. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass die Niederlande an NRW grenzen. Unsere Verteidigung ist jedoch nicht lokal auf die niederländische Grenze beschränkt. Von Bayern über Hessen bis Niedersachsen verteidigen wir unsere Mandanten als Beschuldigte wegen des Besitzes bzw. der Einfuhr von Kokain.

Der beliebteste Weg, die Drogen nach Deutschland einzuführen, ist mittels Pkw bzw. Bahn. Das BtM wird im Innenraum des Fahrzeugs verstaut. Es wird auch oft am bzw. im Körper getragen. Bei Grenzkontrollen wird Ihr Auto sodann durchsucht beziehungsweise, wenn sich der Verdacht erhärtet, auch ein Drogenspürhund eingesetzt. Bei den Grenzkontrollen finden die Fahnder manchmal wenige Gramm, die zum Eigenkonsum gedacht waren, aber es werden auch unregelmäßig Kilos beschlagnahmt. Die Öffnung der Grenzen nach Holland und Polen begünstigt die Einfuhr, da die Kontrollen immer schwieriger werden.

Bei dem Verdacht, dass Sie ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Kokain führen, wird regelmäßig zunächst ein sog. Drug – Wipe – Test durchgeführt. Es kann sodann auch eine Blutprobe entnommen werden. Natürlich beraten wir Sie in diesem Zusammenhang auch in Bezug auf Ihren Führerschein: § 24a StVG, bzw. § 316 StGB. Ich verweise ich auf die umfassenden Informationen auf unserer Kanzleiseite. Natürlich wird das Kokain zunächst in größeren Mengen über den Schiffweg und dem Flugverkehr eingeführt. Dabei ist es für die Polizei kein Geheimnis, dass ein Schiff und Container schlichtweg nicht überschaubar sind. Anders ist dies bei dem Einfuhr von Kokain mittels Flugzeug in die BRD:

Body – Packer bzw. Body – Stuffer nehmen das Kokain im Köper bzw. in Körperöffnungen auf. Flughafen Frankfurt, München, Berlin – Tegel, Amsterdam (Shipol), Rotterdam sind beliebte Drehscheiben für die Einfuhr. Der Transport von sog. „Schluckern“ ist oft tödlich geendet. Das Rauschgift kann aus denen mit Kokain gefüllten Kondomen austreten und eine tödliche Überdosis bei dem Schmuggler bewirken. Immerhin werden ca. 800 Körperschmuggler in der BRD pro Jahr festgenommen.

Die Schmuggler werden immer kreativer: Kokain wird in Kaffee aus Kolumbien per Post geschickt. Kokain wird umgewandelt und mittels der Verflüssigungsmethode in Kleider, Handtücher, Gepäckstücke und Decken getränkt. Oft entdeckt der Zoll die Hohlräume in: Gepäck Gepäck, Schuhe, Kisten, Koffer, Blumenvasen nicht.

Die Drogenfahnder; der Zoll und die Polizei gehen nach einem Verdachtsraster vor und werden je nach Verdachtsgrad eine Drogenkotrolle, einen Drug – Wipe – Test und sogar Röntgenaufnahme durchführen, um den Drogenkurier der Tat zu überführen. Die Durchsuchung des Gepäcks, körperliche Untersuchung, strangulieren des Halses bzw. der Mundkehle, bis hin zu Verabreichung von Abführmittel / Brechmittel, sind legitime Mittel, um die Einfuhr von illegalen Betäubungsmitteln zu dämmen.

Verstoß gegen das BtMG – Kokain

Kokain im Darknet bestellt

Unsere Kanzlei ist auf Straftaten, die im Darknet begangen werden, spezialisiert, da wir zum einen das nötige IT – Wissen für entsprechende Verfahren habe und zum anderen in Bereich der Verteidigung von BtM – Verfahren seit 2005 mittlerweile tausende von Verfahren verteidigt haben.

Kokain wird in vielen Fällen mittlerweile durch das Darknet verkauft. Das Darknet bietet Händlern und Käufern eine Plattform, das Koks umzusetzen.

Hierbei werden die Drogen wie in einem klassischen Onlineshop gekauft, meist mit Bitcoins bezahlt und sodann per Post an Sie versendet. Eine Lieferung an eine Packstation oder verwaisten Briefkasten kommt in der Praxis häufig vor.

Es kommt jedoch immer wieder vor (wie in dem bundesweit bekannten Verfahren: Shiny Flakes), dass der oder die Händler festgenommen werden und sich auf den untersuchten Datensätzen sodann die E – Mailadressen, Namen und Adressen der Käufer befinden.

In der Regel führt dies dazu, dass der betroffene eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhält, aber zieht auch im Einzelfall eine Hausdurchsuchung nach sich.

Nach Verteidigung vieler Verfahren auf diesem Gebiet ist jedoch eine positive Bilanz seitens unserer Kanzlei bezüglich der Verteidigung zu ziehen: Viele Verfahren konnten wir einstellen, die meisten außergerichtlich klären.

Sollten Sie also durch ein Verfahren aus dem Darknet betroffen sein, dann schicken Sie uns gerne unverbindlich eine Email und schildern Sie uns Ihren Fall.