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Rechtsanwalt & Strafverteidiger Clemens Louis

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Verstoß gegen das BtMG: Absprachen im Strafprozess

         

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  Bundesweite Strafverteidigung

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  45128 Essen

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Verfahrensabsprache – Der Deal im Strafprozess: Was ist das? 

Neben § 31 BtMG ist der Deal im Strafprozess eine wichtige Waffe für die Verteidigung. Deals werden in der modernen Strafverteidigung bei Betäubungsmittelstrafprozessen ständig geschlossen. Insoweit ist es wichtig für Sie zu verstehen, was ein Deal ist und wie sie ihn für sich nutzen können. Er entscheidet oft über die Frage, ob noch eine Bewährung "drin" ist.

Die strafrechtliche Literatur verwendet verschiedene Bezeichnungen für die unterschiedlichen Arten von Absprachen. Die Literatur behandelt den Begriff der Absprache zum Teil  positiv als „gentlemen’s agreement“, aber auch  negativ als  „Deal“ oder „Kungelei“.

Kennzeichnend für die Absprache im Strafprozess ist  das wechselseitige Nachgeben der Beteiligten. Häufig wird es sich so darstellen, dass ein Geständnis abgelegt wird, woraufhin im Gegenzug  ein ”diskretes” Vorgehen im Ermittlungsverfahren gewährleistet wird  bzw. im Hauptverfahren Zusagen im Hinblick auf das Strafmaß gemacht werden.

Das Bundesverfassungsgericht verwendet den Begriff „Verständigung“, wenn die Beteiligten über „den Stand und Aussichten“ der Verhandlung verhandeln. Im Falle einer Kontaktaufnahme über das zu sprechende Urteil verwendet das Bundesverfassungsgericht das Wort „Vergleich.“

Der Bundesgerichtshof hingegen benutzt in seinen Urteilen die Begriffe „Vorgespräch“, „Verständigung“ und „Absprache“.

Rechtsanwalt Louis

So können Sie uns als Ihren Vertrauensanwalt einsetzen:

Betäubungsmittelstrafecht ist eine Spezialmaterie und Ihr Anwalt des Vertrauens sollte umfassende Kenntnisse vorweisen au diesem Gebiet vorweisen. Wissen erhält man nicht durch das Studium von Büchern, sondern einer erheblichen Gerichtserfahrung.

Kanzlei Louis und Michaelis sind spezialisiert auf die Verteidigung von Betäubungsmittelstrafsachen. Wir betreuen hunderte von Mandanten jährlich im Bundesgebiet. Dabei verteidigen wir die ganze Palette von Drogen: Heroin, Kokain, Amphetamin, Haschisch und Marihuana.

Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter bekommen haben, dann ist die die einzige richtige Entscheidung, dass Sie sich anwaltlich beraten lassen. Gleiches gilt natürlich, wenn Sie eine Anklageschrift zugestellt bekommen haben. Sie befinden sich in Untersuchungshaft? Sie brauchen jetzt jemanden, der Ihre Sprache spricht. Amphetamin wird von den Gerichten in Deutschland als mittelgefährliche bis harte Droge eingeschätzt und zieht bei einer Verurteilung schnell Freiheitsstrafen nach sich.

Wir haben uns auf die Verteidigung in Betäubungsmittelstrafsachen spezialisiert und greifen auf die nötige Erfahrung zurück, die notwenig ist, um Ihr Verfahren erfolgreich zu gestalten. Wir haben bereits unzählige Kiloverfahren und organisierte Bandenkriminalität im Zusammenhang mit dem Handel, Einfuhrschmuggel und Besitz von Amphetaminen verteidigt. Daneben betreuen wir selbstverständlich auch viele „kleine“ Verfahren, in denen es um Mengen, die für den Eigenkonsum bestimmt sind, geht.

Vereinbaren Sie kurzfristig einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0201 - 310 - 4600. Unser kompetentes Team hilft Ihnen sofort weiter. Sie können uns  selbstverständlich auch vorab unverbindlich eine E - Mail unter info@rechtsanwalt-louis.de schicken, um Ihren Fall zu schildern und Ihre Fragen zu klären. Wenn die Zeit drängt, dann besteht immer die Möglichkeit, uns sofort einen Fragebogen Neumandant und eine Vollmacht per Fax / E - Mailscan bzw. Post zu übermitteln. Überlassen Sie uns sodann auch jegliche Unterlagen, die Sie durch die Polizei / Staatsanwaltschaft erhalten haben. Wir zeigen sodann sofort Ihre Verteidigung an und sagen sofort die Beschuldigtenvernehmung ab. Wir lassen uns später schriftlich für Sie zur Sache ein und stellen die Weichen für ein gutes Ergebnis für Ihr Verfahren. Stellen Sie sich vor, dass Sie das Problem an die Kanzlei Louis & Michaelis abgeben und somit keine Sorgen mehr haben brauchen. Deshalb treten Sie mit uns in Kontakt und erleben Sie, warum hunderte von Mandanten uns ihr Vertrauen jährlich schenken.

Hauptzollamt, Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft: Wir übernehmen von nun an sämtliche Korrespondenz für Sie! Nicht nur in Essen, Dortmund, Duisburg, Bochum, Kleve und Geldern bieten wir unsere Dienste an.

 Ein BtM – Verfahren richtig zu gestalten hat etwas mit Praxiswissen, Berufserfahrung und Leidenschaft zu tun. Dies sind die Gründe, warum wir die richtige Kanzlei sind, um Ihr Strafverfahren erfolgreich zu gestalten. Unsere Mandanten genießen nämlich die exklusive und bundesweite Betreuung mit dem Wissen, dass ihr Verfahren optimal gestaltet wird. Wir bieten unsere Dienstleistungen zu Pauschalpreisen an, die individuell – je nachdem wie sich der Vorwurf gestaltet – vereinbart werden. Unsere Dienstleistungen sind demnach bezahlbar.

Insbesondere die Einfuhr, der Handel (als Mitglied einer Bande) von nicht geringen Mengen an Betäubungsmitteln ist unser Spezialgebiet.

Die Absprache im Strafprozess: Die Waffe des Verteidigers!

Sie haben einen Prozess vor dem Amtsgericht, Schöffengericht oder Landgericht. Dann werden Sie erleben, dass ich schon vor der Hauptverhandlung einen Deal mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht abstimmen kann. Dieser Deal dient einem optimalen Ergebnis für Ihr Verfahren.

Bedenken Sie, dass Richter und Verteidiger die gleiche Sprache sprechen und sich häufig aus anderen Verfahren kennen. Dieses Vertrauensverhältnis führt dazu, dass eine gute Gesprächsbasis für Ihren Prozess geschaffen wird. Strafprozesse werden heute oft außerhalb vom Gerichtsaal geklärt. Absprachen gehören zum Alltag. Absprachen gibt es in jedem Verfahrensabschnitt.

Der Grund hierfür ist recht simpel zu erklären. Die Staatsanwaltschaften sind dermaßen überlastet, dass Sie froh sind, wenn Ihnen ein Verteidiger ein vernünftiges Angebot macht. Sie können somit diese Akte schließen und sich der nächsten widmen. So einfach kann das sein. Der Strafprozess wird zum Geben und Nehmen.

Das gleiche gilt für die Hauptverhandlung: Richter wollen ein schnelles Verfahren. Ein geständiger Angeklagter ist die Voraussetzung für eine schnelle Verfahrensbeendigung. Im Gegenzug muss das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft aber auch etwas in die Waagschale legen. Dies erfolgt meist in der Form, dass ein mildes Urteil in Aussicht gestellt wird. Angebote von Gerichten und Staatsanwaltschaften sollten immer überprüft werden. Manchmal kann der Angeklagte ein Schnäppchen machen.

Hervorzuheben ist, dass der Angeklagte nie etwas gestehen sollte, wenn er nicht der Täter war. Drängt das Gericht - auch mit dem besten Angebot - auf ein Geständnis, sollte man sich auf einen solchen Deal nicht einlassen.

Ich werde auf jedem Fall einen guten Deal für Sie aushandeln. Dies gilt insbesondere für größere Prozesse vor dem jeweiligen Landgericht. Überlassen Sie diesbezüglich nichts dem Zufall.

Ein Deal setzt meist voraus, dass der Tatvorwurf sich bestätigt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, dann ist kein Raum für einen Deal: Ich kämpfe dann um Ihren Freispruch.

Sind Absprachen im Strafprozess zulässig?

Absprachen in der Hauptverhandlung sind grundsätzlich zulässig, soweit hierdurch nicht die besonderen strafprozessualen Grundsätze unterlaufen werden.

Unter dem Aspekt des Beschleunigungsgrundsatzes sind meines Erachtens Absprachen vielfach wünschenswert, um eine schnellere Bewältigung der Verfahrensflut zu ermöglichen. Es besteht ein berechtigtes Interesse an Absprachen, welche für die Effektivität des Justizapparates unabdingbar geworden sind.

Zudem dient eine verfahrensvereinfachende Absprache, die ein Geständnis des Angeklagten enthält, dem Opferschutz, da sie die Vernehmung des Opfers vor Gericht überflüssig machen kann. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit Gewaltdelikten.

Wegen möglichen Verstößen gegen die Grundsätze der Strafprozessordnung wird der Verteidiger immer ein wachsames Auge auf den Deal werfen.

Darf dem geständigen Angeklagten eine feste Strafe in einer Absprache durch das Gericht in Aussicht gestellt werden?

Nein,  das Gericht darf im Rahmen der Absprache  keine verbindliche Zusage zur Höhe der zu verhängenden Strafe machen, da ansonsten ein Verstoß gegen die  §§ 260 I, 261 StPO vorliegt. Danach wäre ein Verstoß zu bejahen, wenn das „in Aussicht stellen“ eine Verbindlichkeit hätte.

Zwar will der Angeklagte regelmäßig vom Gericht exakt wissen, was ihm ein Geständnis an Vorteil bezüglich des Strafmaßes einbringt. Gerade die Ungewissheit über das Verfahrensergebnis soll beseitigt werden und dabei ein Ausgleich der widerstreitenden Prozessziele herbeigeführt werden.

Das Gericht muss jedoch aus dem Inbegriff der Verhandlung und der Urteilsberatung über die Strafe entscheiden. Diese richterliche Entscheidungsfindung darf nicht durch Festlegung auf eine konkrete Strafe vorweggenommen werden. Das Gericht könnte ansonsten bei der Urteilsberatung nicht mehr frei über die Strafhöhe anhand der maßgeblichen Strafzumessungskriterien nach der Schuld des Täters entscheiden.

Die Bezeichnung einer konkreten Strafe kann aus Sicht des Angeklagten auf Voreingenommenheit hindeuten  und die Besorgnis der Befangenheit begründen

Beispiel:

1.

Das Gericht bietet dem Angeklagten 2 Jahre auf Bewährung an, wenn er die Tat gesteht. Eine solche Absprache ist unzulässig, da eine konkrete Strafe „angeboten“ wird.

2.

Bei einem Geständnis des Angeklagten stellt das Gericht eine  Freiheitsstrafe von 2 Jahren unter Strafaussetzung zur Bewährung in Aussicht. Das „in Aussicht stellen“ zeigt, dass der Richter sich einen möglichen Spielraum in der Urteilsfindung vorbehalten hat. Die 2 Jahre stellen insoweit lediglich eine Obergrenze im Gegensatz zu einer konkreten Strafzusage dar. 

Im Hinblick auf den Grundsatz des „fair trials“ ist das Gericht bei strafprozessualen Absprachen grundsätzlich an die Einhaltung einer solchen aufgezeigten Obergrenze gebunden.

Das Gericht sagt bei dem Deal zu, es werde eine bestimmte Strafobergrenze nicht überschreiten. Ist dies zulässig?

Ja, dies ist ebenfalls zulässig und begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit des Gerichts. Im Zweifel sollte die Zusicherung einer Strafobergrenze jedoch in jedem Fall protokolliert werden.

Die Entscheidung des Gerichtes wird abermals nicht vorweggenommen, da die Festlegung der konkreten Strafe unter Abwägung aller strafzumessungsrelevanten Gesichtspunkte der Urteilsberatung vorbehalten bleibt.

Es wird also nicht - was unzulässig ist, da es den Grundsätzen der Strafprozessordnung widersprechen würde - die Absprache an die Stelle eines Urteils gesetzt.

Das Vorgehen wird auch nicht im Nachhinein dadurch bedenklich, dass die schließlich gefundene Strafe der Prognose entspricht" denn gleichwohl bleibt dem Gericht die Befugnis erhalten, nach dem Beratungsergebnis eine noch unter dieser Grenze liegende Strafe zu verhängen.

In welchen Prozessen kommen regelmäßig Absprachen im Strafprozess vor?

Primär im Drogenprozess / Verstoß gegen das BtMG.

Aber auch bei:

bulletKörperverletzung, Betrug, Bedrohung, Nötigung, Hehlerei
bulletVerstoß gegen das BtMG BtM, Brandstiftung, Drogen am Steuer
bulletRaub, Computerbetrug, Diebstahl, Erpessung,
bulletFalschaussage, Meineid, Fahrlässige Körperverletzung,
bulletGefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Vergewaltigung,
bulletGefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Meineid,
bulletRäuberischer Diebstahl, Sachbeschädigung, Strafvereitelung
bulletBesitz & Verbreitung von Kinderpornographie, Beleidigung,
bulletUrkundenfälschung, Sexueller Missbrauch von Kindern, Mord
bulletVerstoß gegen das Waffengesetz, Vortäuschung einer Straftat
bulletWiderstand gegen einen Vollstreckungsbeamten
bulletTrunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis
bulletGefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Schwarzarbeit
bulletBegünstigung, Strafvereitelung, Unfallflucht, Menschenhandel
bulletBeleidigung, Verstoß gegen das WaffenG,
bullet- Versuch - gewerbsmäßig - Bande - besonders schwere Fall -

 

Clemens Louis von Louis & Michaels in Essen im Interview über das Thema "Deal im Strafprozess"

Interview mit RA Louis in der Februarausgabe 2008 des Finanz- und Newsmagazins „bullVestor“:

In einem Land, in dem Friede und Demokratie herrschen, würde keine Menschenseele auf die Idee kommen, dass gerade bei Gerichten heimliche Absprachen im stillen Kämmerlein getroffen werden, und so die Öffentlichkeit vom ganzen Geschehen abgeschirmt wird. Doch solche Deals finden tatsächlich hinter verschlossenen Türen deutscher Justiz statt. Kaum vorzustellen, dass hinter den deutschen vier Wänden so etwas passiert, aber es ist die bittere Wahrheit.

Man darf sich heutzutage über nichts mehr wundern. Wohlbetuchte Herrschaften bezahlen größere Summen und siehe da, plötzlich ist das Gerichtsverfahren vorzeitig beendet. „Verständigung“ nennt sich das im Strafprozess und die meisten Wirtschaftsstrafverfahren werden durch Absprache beschlossen. Der Angeklagte gesteht und bekommt, wenn er geschickt gesteht nur eine Geld- und Bewährungsstrafe. Richter und Staatsanwälte sind überlastet und die Beweisführung ist oft schwierig. Also macht man es sich leicht und dealt hinter den Kulissen. Das spart Zeit und hält die Öffentlichkeit auf Distanz, was auch vielen angesehenen Geschäftsbossen gar nicht so unrecht ist. Es ist ein zähes, altes Klischee, dass man die Kleinen hängt und die Großen laufen lässt. Und wahr, in der Wirklichkeit beschreibt das Vorurteil so manches Urteil.

Im bullVestor-Interview spricht Rechtsanwalt und Strafverteidiger Clemens Louis von Louis & Michaelis in Essen über Recht und Unrecht vor deutschen Gerichten.

EINE KLARE AUSSAGE

„In der juristischen Literatur werden verschiedene Bezeichnungen für die unterschiedlichen Arten von Absprachen verwendet Gekennzeichnet ist die Absprache durch wechselseitiges Nachgeben der Beteiligten. Am häufigsten sind insoweit einerseits das Geständnis und andererseits im Ermittlungsverfahren ein diskretes Vorgehen, beziehungsweise im Hauptverfahren Zusagen im Hinblick auf das Strafmaß‘, erklärt Louis. Vom Bundesverfassungsgericht wird der Begriff der „Verständigung“ dann verwendet, wenn die Beteiligten über „Stand und Aussichten“ der Verhandlung verhandeln. Handelt es sich um eine Kontaktaufnahme über das zu sprechende Urteil, dann spricht das Verfassungsgericht vom Vergleich. Der Bundesgerichtshof hingegen benutzt in seinen Urteilen die Begriffe Vorgespräch, Verständigung und Absprache, um diese Form von mündlichen Kontakten abzudecken. „Die Literatur behandelt den Begriff der Absprache zum Teil positiv als ‘Gentlemen‘ s agreement, aber auch negativ als Deal‘ oder ‘Kungelei“. so der Rechtsanwalt im bullVestor-lnterview. Doch all diese Begriffe sind im Grunde genommen ein Synonym für die Verhandlung zwischen Verfahrensbeteiligten über Umfang des Prozessgegenstandes oder, wie hier, die Rechtsfolgen der Hauptverhandlung und den Umfang der Gegenleistung des Angeklagten. 

„ICH GESTEHE ALLES“

Doch wann bedienen sich Gerichte solcher Deals? „Um diese Frage zu beantworten, muss man das Spannungsverhältnis eines Strafprozesses verstehen. Der Angeklagte und sein Verteidiger haben ein Interesse daran, eine geringe Strafe zu erzielen. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht wollen einen geständigen Angeklagten, um eine Prozessverkürzung herbeizuführen, und schlichtweg kein langes Urteil schreiben zu müssen. Man sollte jedoch auch bedenken, dass, insbesondere bei Sexualprozessen, dem Geschädigten durch ein Geständnis des Täters erspart bleibt, die Vergewaltigung oder den Missbrauch erneut zu durchleben. Kurz: Das Opfer muss nicht vor Gericht aussagen, da der Täter nicht durch die Aussage überführt werden muss“, sagt Louis. Ein weiterer Grund für das Zurückgreifen auf Deals ist, dass der Prozessstoff bei Wirtschaftsstrafprozessen oft undurchsichtig und immens ist Ein Deal kann vierzig Verhandlungstage verhindern und neue Kapazitäten für weitere Prozesse schaffen.

Ein Beispiel, anhand dessen ein Deal verdeutlicht wird: Bei einem Betäubungsmittelstrafprozess kann das Gericht die Strafe erheblich mildem, wenn der Täter Angaben zu seinen Lieferanten und Abnehmern macht, und sich zudem kooperativ und geständig zeigt. "Der Angeklagte hat somit etwas, was das Gericht interessiert: Sein Geständnis und möglicherweise Informationen, die über seine Tät hinausgehen, die zu weiteren Aufklärungen von Straftaten führen können“, so Louis. Für das Gericht und die Staatsanwaltschaft ist ein solcher Tatbestand Anreiz genug. vor, beziehungsweise während des Prozesses, dem Angeklagten ein Angebot zu unterbreiten. Dazu der Rechtsanwalt: „Als Strafverteidiger wäge ich ab, ob ein Freispruch in dem Verfahren realistisch ist und nehme, wenn das Prozessrisiko zu hoch für den Mandanten ist, einen Deal an. Dabei verweigere ich jedoch einen Deal grundsätzlich, wenn dieser nicht attraktiv für meinen Mandanten ist. Immerhin muss mein Mandant durch einen Deal eine erhebliche Verbesserung seiner Lage erfahren dürften“

VERBOTEN ODER DOCH ERLAUBT?

insbesondere in größeren Verfahren vor dem Landesgericht werden Deals angewendet Amts gerichtliche Verfahren sind meist für einen Deal ungeeignet, weil der Prozessstoff und die zu erwartende Strafe überschaubar sind. In zivilrechtlichen Verfahren kommt der Vergleich einem Deal im Strafprozess sehr nahe. Doch wie ist die Zulässigkeit solcher Deals moralisch zu bewerten? „Befürworter im Schrifttum der Literatur sind der Ansicht, dass das deutsche Strafprozessrecht eine Verständigung über Verfahrensergebnisse zwar nicht vorsehe, sie aber auch nicht ver­biete. Einigkeit besteht aber auch bei den Befürwortern dann, dass Absprachen nicht uneingeschränkt zulässig seien, sondern nur unter Beachtung strafprozessualer Grundsätze und der Rechtsstellung des Angeklagten getroffen werden dürften. Es gibt jedoch auch Verfechter der Position, die einen Deal im Strafprozess komplett ablehnt. Die Rechtsprechung bejaht die grundsätzliche Anwendbarkeit von Absprachen in der Hauptverhandlung, besteht aber darauf, dass bestimmte Prozessgrundsätze nicht durch die Absprachepraxis aufgegeben werden“, meint Louis.

ZWEIFEL AM RECHTSSTAAT

Herr K. wurde Opfer von Betrügern und verlor viel Geld. Der 47-Jährige wollte Ersparnisse zur Altersvorsorge anlegen. Vor einigen Jahren vertraute er 15.000 DM einem Kapitaldienstleister an. Heute ist sein Geld und das 30.000 anderer Anleger weg. Trotz des Schadens in Höhe von 800 Milliarden Euro wurden die Verantwortlichen milde bestraft. Die ehemalige Geschäftsführerin wurde bereits nach eineinhalb Jahren freigelassen. „Nicht gerecht!‘. So wie Herr K. urteilen auch viele betroffene Anleger. Sie verfolgten im Sommer 2006 den Prozess gegen die Geschäftsführerin und den Prokuristen des Kapitaldienstleistungsunternehmens vor dem Frankfurter Landgericht Die überlastete Justiz will Beweisaufnahme und Dauer der Hauptverhandlung erheblich verkürzen. Sie bietet den Angeklagten ein Geschäft, einen Deal, eine deutliche Strafmilderung gegen ein rasches Geständnis. Die Täter willigen gern ein. Wie das Gericht erklärt, bleibt die Strafe an der unteren Grenze dessen, was juristisch gerade noch vertretbar ist Diese Erleichterungsmöglichkeiten, die die Strafverfolgungsbehörden hier nutzen, also Beschränkung auf einige wesentliche Fälle, und darüber hinaus strafmildernde Berücksichtigung von um fassenden Geständnissen der Täter, führt natürlich bei den Betroffenen zum Zweifel am Rechtsstaat. Zu dem Verlust der gesamten Ersparnisse kommen natürlich die Zweifel an der Effektivität und der Gerechtigkeit des Rechtsstaates Deutschland.

URTEILE WIE AUF DEM BAZAR

Doch solche fragwürdige Deals sind längst Alltag an deutschen Gerichten. In weit mehr als der Hälfte aller Verfahren sucht die Justiz den kurzen Prozess. Besonders Wirtschaftsstraftäter räumen einen Teil der Vorwürfe ein und kommen so glimpflich davon. Vor allem Prominente, die sich in Sachen Justiz nicht gerne in der Öffentlichkeit zeigen möchten, sind solchen Absprachen gegenüber aufgeschlossen. Bereits vor Prozessbeginn einigen sich Gericht und Staatsanwaltschaft mit dem Täter hinter verschlossenen Türen auf einen Deal. Der Täter nimmt alles auf seine Kappe und dafür erspart ihm die Justiz eine lange peinliche Verhandlung. Auf wichtige Fragen, etwa nach der Mitverantwortung der Konzernspitze, wird nicht eingegangen. Viel zu kostbar ist die Zeit, die man für solche „lächerlichen“ Fragen aufopfern würde. Die beschuldigten Personen kommen mit einer viel zu niedrigen Strafe davon. Juristen sind empört. Sieht so die Gerechtigkeit in einem Land aus, In dem die Wirtschaft wächst und die Konjunktur ihre Früchte trägt? Man wage es zu bezweifeln. „Diese Gefahr ist eben im Deal strukturell angelegt Es hängt allein noch von der Moral der handelnden Personen ab, aber rechtlich gesehen gibt es dagegen keine Barriere“, erklärt ein Professor der Universität München.

 „WIR SIND NICHT ERPRESSBAR“

Wohin Deals führen können, zeigt der Fall eines vorbestraften Steuerbetrügers. Der Täter nutzte einen Deal mit der Staatsanwaltschaft. Weil er mit seiner Aussage andere belastete, bekam er eine mildere Strafe. Einzelheiten des Deals wurden vom Staatsanwalt sogar schriftlich festgehalten. Solche Absprachen sind rechtsstaatlich hoch umstritten. Das Bundesjustizministerium beabsichtigt, sie sogar per Gesetz zu legalisieren. „Die Gerechtigkeit bleibt nicht auf der Strecke, sondern selbstverständlich wird das Gericht, ehe es eine Verständigung im Strafprozess vorschlägt oder mitmacht, sehen, dass alle wesentlichen Teile aufgeklärt werden“, äußert sich die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Werner Richter ist da ganz anderer Meinung. Er meint: „Wenn Gerichte sich auf solche Geschäfte einlassen, bleibt die Wahrheit auf der Strecke.“ Als Richter am Land­gericht Münster habe er schon viele Mamutverfahren bewältigt, und das ohne Deal. „Ich will wissen, wie es gewesen ist und das führt dazu, dass man den Sachverhalt ermitteln muss, und sich nicht auf irgendwelche krummen Geständ­nisse einlassen darf. Und ich glaube auch, dass es wichtig ist zu zeigen, dass wir nicht erpressbar sind“, betont der Richter. Anfällig sei die Justiz gerade in großen Wirtschaftsstrafsachen, wenn es an Personal mangele, um die ganze Wahrheit herauszufinden. Werner Richter sieht daher den Rechtsfrieden in Gefahr, sollte die umstrittene Dealpraxis jetzt auch noch Gesetz werden. „lch glaube, das ist der falsche Ansatz, denn es ist nicht unsere Aufgabe, eine Lösung zu finden, um möglichst alle Arbeit zu erledigen, sondern unsere Aufgabe ist, die Verfahren richtig und sorgfältig zu führen. Es ist Sache der Politik, die Justiz mit Personal so auszustatten, dass wir dieser Aufgabe gerecht werden können“, kritisiert Richter.

„…‘APPETIT‘ AUF EINEN GUTEN DEAL“

„Absprachen ‘im stillen Kämmerlein‘, also ohne die Einbeziehung aller Prozessbeteiligten, sind immer von einer Einseitigkeit geprägt, die nicht im Sinne des Mandanten sein kann. Oft werden jedoch, wobei die Verfahrensbeteiligten involviert werden, Anbahnungsgespräche im Wege eines Rechtsgesprächs gehalten. Diese geschehen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Natürlich geht hier ein Teil der Transparenz für den Bürger verloren. Wenn man zynisch: sein wollte, dann würde man sagen, dass der Nichtjurist schlichtweg bei einem Prozess ‘stört‘. Es Ist sicherlich richtig, dass der Bürger den Glauben an die Justiz‘ verliert, wenn er die Ergebnisse mancher Deals, welche die Prozessbeteiligten abstimmen, vernimmt. Aber letztendlich muss sich der Bürger mit der Realität abfinden, dass der Deal im Strafprozess den Alltag beherrscht und unnachgiebig an einem Justizsystem rüttelt, welches überlastet ist und die Überlastung mit Stellenkürzungen quittiert. Kopfschüttelnd sitzen oft Verfahrensbeobachter im Sitzungssaal und können nicht fassen, wie Verfahren, die in mühseliger Arbeit aufgebaut wurden, in Kürze, mittels eines Deals, abgeschlossen werden. Spätestens, wenn diese Personen jedoch mit einem Strafverfahren überzogen werden, bekommen sie ‘Appetit‘ auf einen guten Deal. Deals, die gegen geltendes Recht verstoßen, sind nicht der Regelfall und stellen eine Ausnahme dar. Sicherlich ist es für Nichtjuristen jedoch oft unglaublich, wie schnell die Prozessbeteiligten sich einigen können, wenn es darum geht, einen Prozess zu beenden“, erklärt abschließend Rechtsanwalt Louis.

 

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