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Rechtsanwalt & Strafverteidiger Clemens Louis

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Strafanzeige - Verstoß gegen das BtMG Ermittlungsverfahren

 

 L o u i s &  M i c h a e l i s

  Bundesweite Strafverteidigung

  Bismarckstr. 7 (Kanzlei am Bismarckplatz)

  45128 Essen

  Telefon:  0201 - 310 460 - 0

  Fax:         0201 - 310 460 - 20

  E-Mail:    info@rechtsanwalt-louis.de

  Internet:   http://www.rechtsanwalt-louis.de

 

Jemand hat mich bei der Polizei Beschuldigt:

Besitz - Handel - Einfuhr von Betäubungsmitteln

Der überwiegende Teil der Ermittlungsverfahren wird durch die Aussage von Beschuldigten eingeleitet. Kaum vorstellbar aber wahr.

Ein Täter wird zum Beispiel nach einer Hausdurchsuchung bzw. nach einem Einfuhrschmuggel durch die Polizei festgenommen. In der ersten Vernehmung werden die Beamten massiv auf den Beschuldigten einwirken. Er soll Namen von Dritten, die im Zusammenhang mit der Tat liegen, benennen. Drogen müssen an- bzw. Verkauft werden. Es ist also logisch, dass die Polizei diese Personen ebenfalls mit einem Verfahren bedenken will.

Die Beamten werden oft das Ziel, dass Sie über Ihre Tat hinaus Angaben machen, mit dem § 31 BtMG begründen: Wenn Sie durch freiwillige Offenbarung Ihres Wissens wesentlich dazu beigetragen, dass die Tat über Ihren eigenen Tatbeitrag hinaus aufgedeckt wird, dann kann von der Strafe abgesehen werden bzw. diese gemildert werden.

§ 31 BtMG soll den Täter verführen. Wenn dem Täter sodann noch in Aussicht gestellt wird, dass gegen ihn auch Untersuchungshaft angeordnet werden kann (was natürlich in den seltensten Fällen stimmt), dann wird fleißig ausgesagt.

In diesem Zusammenhang kann auch Ihr Name Fallen. Möglicherweise wird der festgenommene sogar offenbaren, wie oft und wie viel er an Sie verkauft hat bzw. er von Ihnen gekauft hat.

Es folgt meist sodann eine Hausdurchsuchung bei Ihnen bzw. Sie erhalten "lediglich" eine Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung.

Diese Kette wird erst dann unterbrochen, wenn eine Person bei der Festnahme schweigt. Dies können wir auch nur anraten. Natürlich wird § 31 BtMG von uns regelmäßig als Werkzeuge genutzt, um ihre Strafe zu mildern. Dies aber nur unter unsere Aufsicht und unter unserer Leitung.

Neben der Telefonüberwachung ist die Aussage von Dritten die häufigste Falle, die einem Dealer bzw. Betäubungsmittelkonsumenten zum Verhängnis wird. Unterschätzen Sie diesen Aspekt nicht. In diesem Spiel gibt es keine Freunde.

Wie verhalte ich mich, wenn ich den Verdacht habe, dass hinter der Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung eine Aussage eines Dritte steht?

Sie dürfen jetzt auch keinen Fall sich in die "Höhle des Löwen" begeben, denn Sie können nicht wissen, was ein Dritter über Sie ausgesagt hat.

Verunsichert werden Sie vielleicht Taten zugeben, die sonst nicht aufgedeckt worden wären, wenn Sie einen Verteidiger eingeschaltet haben. Als Verteidiger kann ich nämlich die Vorladung absagen und mir zunächst die Ermittlungsakte zu Gemüte führen. Sodann werde ich mich schriftlich für Sie zur Sache einlassen.

Bedenken Sie zudem, dass nicht alle Aussagen, die im Wege des § 31 BtMG getätigt wurden, immer der Wahrheit entsprechen. In unzähligen Verfahren durften wir feststellen, dass es sich um Falschbeschuldigungen handelten bzw. die Angaben übertrieben waren.

Zu Bedenken ist jedoch, dass sich die Person, die den § 31 BtMG für sich genutzt hat, regelmäßig durch die Aussage auch selber belastet. Demnach wird das Gericht der Aussage im Zweifel oft Glauben schenken, denn wenn kein eindeutiges Motiv einer Falschbelastung zu erkennen ist, dann geht man davon aus, dass sich keiner zu Unrecht selbst belasten würde.

So können Sie uns als Ihren Vertrauensanwalt einsetzen:

Betäubungsmittelstrafecht ist eine Spezialmaterie und Ihr Anwalt des Vertrauens sollte umfassende Kenntnisse vorweisen au diesem Gebiet vorweisen. Wissen erhält man nicht durch das Studium von Büchern, sondern einer erheblichen Gerichtserfahrung.

Kanzlei Louis und Michaelis sind spezialisiert auf die Verteidigung von Betäubungsmittelstrafsachen. Wir betreuen hunderte von Mandanten jährlich im Bundesgebiet. Dabei verteidigen wir die ganze Palette von Drogen: Heroin, Kokain, Amphetamin, Haschisch und Marihuana.

Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter bekommen haben, dann ist die die einzige richtige Entscheidung, dass Sie sich anwaltlich beraten lassen. Gleiches gilt natürlich, wenn Sie eine Anklageschrift zugestellt bekommen haben. Sie befinden sich in Untersuchungshaft? Sie brauchen jetzt jemanden, der Ihre Sprache spricht. Amphetamin wird von den Gerichten in Deutschland als mittelgefährliche bis harte Droge eingeschätzt und zieht bei einer Verurteilung schnell Freiheitsstrafen nach sich.

Wir haben uns auf die Verteidigung in Betäubungsmittelstrafsachen spezialisiert und greifen auf die nötige Erfahrung zurück, die notwenig ist, um Ihr Verfahren erfolgreich zu gestalten. Wir haben bereits unzählige Kiloverfahren und organisierte Bandenkriminalität im Zusammenhang mit dem Handel, Einfuhrschmuggel und Besitz von Amphetaminen verteidigt. Daneben betreuen wir selbstverständlich auch viele „kleine“ Verfahren, in denen es um Mengen, die für den Eigenkonsum bestimmt sind, geht.

Vereinbaren Sie kurzfristig einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0201 - 310 - 4600. Unser kompetentes Team hilft Ihnen sofort weiter. Sie können uns  selbstverständlich auch vorab unverbindlich eine E - Mail unter info@rechtsanwalt-louis.de schicken, um Ihren Fall zu schildern und Ihre Fragen zu klären. Wenn die Zeit drängt, dann besteht immer die Möglichkeit, uns sofort einen Fragebogen Neumandant und eine Vollmacht per Fax / E - Mailscan bzw. Post zu übermitteln. Überlassen Sie uns sodann auch jegliche Unterlagen, die Sie durch die Polizei / Staatsanwaltschaft erhalten haben. Wir zeigen sodann sofort Ihre Verteidigung an und sagen sofort die Beschuldigtenvernehmung ab. Wir lassen uns später schriftlich für Sie zur Sache ein und stellen die Weichen für ein gutes Ergebnis für Ihr Verfahren. Stellen Sie sich vor, dass Sie das Problem an die Kanzlei Louis & Michaelis abgeben und somit keine Sorgen mehr haben brauchen. Deshalb treten Sie mit uns in Kontakt und erleben Sie, warum hunderte von Mandanten uns ihr Vertrauen jährlich schenken.

Hauptzollamt, Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft: Wir übernehmen von nun an sämtliche Korrespondenz für Sie! Nicht nur in Essen, Dortmund, Duisburg, Bochum, Kleve und Geldern bieten wir unsere Dienste an.

Ein BtM – Verfahren richtig zu gestalten hat etwas mit Praxiswissen, Berufserfahrung und Leidenschaft zu tun. Dies sind die Gründe, warum wir die richtige Kanzlei sind, um Ihr Strafverfahren erfolgreich zu gestalten. Unsere Mandanten genießen nämlich die exklusive und bundesweite Betreuung mit dem Wissen, dass ihr Verfahren optimal gestaltet wird. Wir bieten unsere Dienstleistungen zu Pauschalpreisen an, die individuell – je nachdem wie sich der Vorwurf gestaltet – vereinbart werden. Unsere Dienstleistungen sind demnach bezahlbar.

Insbesondere die Einfuhr, der Handel (als Mitglied einer Bande) von nicht geringen Mengen an Betäubungsmitteln ist unser Spezialgebiet.

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