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Rechtsanwalt & Strafverteidiger Clemens Louis

Bismarckstr. 7  45128 Essen     

Tel:            0201 - 310 460 - 0  Fax:            0201 - 310 460 - 20 @: info@re  

info@rechtsanwalt-louis.de www.rechtsanwalt-louis.de www.strafverteidiger-louis.de

Bundesweite Strafverteidigung an allen Amts- und Landgerichten in Deutschland

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Pflichtverteidiger auf Anfrage

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RA Louis ist Mitglied:

Anwaltsverein Essen

 

 

Anwaltskosten bei Verteidigung wegen Verstoß gegen das BtMG

- Besitz - Handel - Einfuhr von geringen und nicht Geringen Mengen an Drogen -

 

 

 

 

 

 L o u i s &  M i c h a e l i s

  Bundesweite Strafverteidigung

  Bismarckstr. 7 (Kanzlei am Bismarckplatz)

  45128 Essen

  Telefon:   0201 - 310 460 - 0

  Fax:         0201 - 310 460 - 20

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Erfragen Sie die Kosten doch per E-Mail bei uns!

Im Ermittlungsverfahren berechnen wir eine Pauschalgebühr, welche:

Ihre Beratung, die Anzeige Ihrer Verteidigung, die Einholung Ihrer Ermittlungsakte, eine Kopie der relevanten Seiten der Ermittlungsakte und eine umfassende Verteidigungsschrift an die Staatsanwaltschaft

umfasst.

Bei Vergehen: Verfahren, die mit einer Geldstrafe bzw. mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr abgeurteilt werden, regeln wir bundesweit regelmäßig außergerichtlich. Wir erwirken eine Einstellung des Verfahrens bzw. regen an, dass ein Strafbefehl (Urteil per Post) erlassen wird. Sie sparen dadurch Gerichtskosten und Anwaltskosten.

Dies ist der Grund, warum uns hunderte von Mandanten aus dem Bundesgebiet und nicht nur aus NRW mandatieren. Sie zahlen nicht mehr, wenn Sie einen überregionale Kanzlei für Betäubungsmittelstrafrecht beauftragen. Wir betreuen regelmäßig Mandanten aus Bayern, Niedersachen, Hessen und weiteren Bundesländern bei dem Verdacht des Verstoß gegen das BtMG.

Bei Verbrechen und Großverfahren stehen wir Ihnen als Wahlverteidiger und sogar als Pflichtverteidiger zur Verfügung. Insoweit werden wir Ihnen ebenfalls ein Pauschalangebot für Ihr Verfahren zukommen lassen.

Sie können unverbindlich die Kosten für Ihr Verfahren bei uns per E - Mail erfragen: info@rechtsanwalt-louis.de . Bitte teilen Sie uns mit, woher Sie kommen und überlassen Sie uns die Unterlagen, die Sie durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht erhalten haben. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Sie zahlen für eine hohe Dienstleistung und eine exklusive Betreuung. Wir sind spezialisiert auf Verteidigung von Ermittlungsverfahren und Strafverfahren bei dem Vorwurf wegen des Verstoßes gegen das BtMG.

Unsere Kosten sind angemessen, transparent und stehen in Relation zu der erbrachten Leistung.  

Geld sparen durch solide Strafverteidigung; Wie geht das?!

Man wird es kaum glauben, aber die Strafverteidigung kann Geld sparen. Das bedarf einer Erklärung, die Ihnen einleuchten wird:

Wenn Sie zu einer Geldstrafe wegen des Verstoßes gegen das BtMG verurteilt werden, dann zahlen Sie an die Staatskasse meist (zu)viel Geld. Meist einen Monatslohn oder mehr. Meine Erfahrung zeigt jedoch, dass ich viele Verfahren mit einer Einstellung erledigen kann. Sie sparen Geld, denn Sie tragen nur die überschaubaren Anwaltkosten, die in Relation meist viel geringer sind. Sie sparen Geld und sind vor allem nicht vorbestraft. Letzteres ist unbezahlbar.

Auch bei der Herabsetzung einer Geldstrafe spüren Sie den Mehrgewinn. Warum sollten Sie das Geld der Staatskasse überlassen? Leider sparen manche Menschen an den falschen Ecken. Sie gehören nicht dazu, da Sie nunmehr das System verstehen. Nicht selten habe ich Mandanten, welche, wenn Sie den "Profit" Ihrer Tat mit den Anwaltkosten gegen rechnen, sich des wirtschaftlichen Vorteils eines Strafverteidigers bewusst werden. Deshalb verwundert es, dass Menschen ohne Verteidiger in ein Verfahren gehen wollen. Sie sind da sicherlich schlauer.

Staatsanwälte werden im Geheimen verraten, dass Sie immer  höhere Tagessätze bemessen, wenn sie über Ihre Einkommensverhältnisse keine Angaben haben.

Richtige Gewinner sind natürlich solche Personen, welche nicht in den Knast müssen, welche von der Untersuchungshaft bewahrt werden. Da lohnt sich die Investition richtig.

Bundesweite Strafverteidigung bedeutet keine Mehrkosten für Sie. Im Ermittlungsverfahren koordiniere ich alle nötigen Handlungen von meiner Kanzlei aus: Akteneinsicht, Beratungen via Telefon, Einlassungen für den Mandanten, Anregungen zur Einstellung des Verfahrens u.ä. Erfragen Sie einfach mein Honorar unter 0201 - 310 460 - 0. Sie können diese auch mittels E - Mail erfragen.

Was kostet eigentlich ein Strafverteidiger?                                              

Selbstverständlich ist, wie der Bürger weiß, ein Anwalt nicht billig. Vor allem gute Anwälte sind teuer. Vorweg muss angemerkt werden, dass sich das  in einen Strafverteidiger investierte Geld stets für Sie lohnt. Qualität hat immer seinen Preis. Der Preis ist jedoch relativ, wenn Sie sich des Erfolges bewusst werden.

Ich rechne immer nach dem Umfang des Verfahrens ab. Jeder zahlt nur das, was auch in einem vernünftigen Verhältnis zu meiner Arbeit steht. Das ist mehr als fair. Daher diskutieren  meine Mandanten auch nie über mein Honorar.

Soweit keine Honorarvereinbarung getroffen wird, richtet sich die Bezahlung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),  einer Art Gebührentabelle für Rechtsanwälte. Das RVG ist viel zu komplex, um es hier in aller Kürze wiedergeben zu können.

Logisch ist, dass eine Betreuung einer Person, die z.B. wegen einem Einfuhrschmuggel bzw. Handel mit nicht geringen Mengen an harten Drogen: Heroin und Haschisch, die sich in Untersuchungshaft befindet, eine zeitintensive Betreuung bedarf.

Sollte jedoch lediglich der Besitz von geringen Mengen an Cannabis (Marihuana / Haschisch) zur Rede stehen, dann ist meine Tätigkeit überschaubar.

In jedem Fall finde ich stets mit meinen Mandanten eine angemessene Lösung. Natürlich muss die Betreuung Ihre Verfahrens wirtschaftlich für unsere Kanzlei sinnvoll sein. Trotzdem vertreten wir die Auffassung, dass es keine Zweiklassengesellschaft bei der Bearbeitung von Drogedelikten gibt. Wir verteidigen einen nicht unerheblichen Teil unsere Mandanten als Pflichtverteidiger und dies ohne Abstriche in der Dienstleistung.

Unsere Gebühren sind transparent und nachvollziehbar. Vor allem gibt es keine versteckten Kosten. Wir können nämlich aus unser Erfahrung abschätzen, wie zeitintensiv Ihr Verfahren sein wird. Das schätzen hunderte von Mandanten jährlich.

Sie bekommen natürlich vorab oder abschließend eine detaillierte Rechnung von mir, welche die einzelnen Kostenpunkte erklärt und aufschlüsselt. Eine Bezahlung in Raten ist möglich, aber stellt bei uns die Ausnahme dar.

Wenn Sie sich die Zeit nehmen, um das Honorar auf einen Stundensatz herunterzurechnen, dann werden Sie mit Erstaunen feststellen, dass sich dieses nicht weit entfernt von einem Handwerkslohn bewegt. Diese Erkenntnis verblüfft. Zudem ist hervorzuheben, dass sich die Kostenquote bei einer Kanzlei auf mindestens 50% des Umsatzes erstreckt. Demnach hat auch der Anwaltsberuf doch etwas mit Berufung zu tun.

Wer hat die Kosten eines Strafverfahrens zu tragen?

Grundsätzlich tragen Sie die vollen Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten. Bei  Einstellung des Verfahrens tragen Sie ebenfalls die Kosten. Das ist jedoch das geringere Übel, denn immerhin werden Sie nicht verurteilt.

Bei einem Freispruch werden die notwenigen Kosten von der Staatskasse getragen.

Bei vorsätzlichen Straftaten wird Ihre Versicherung nicht für die Kosten eintreten. Etwas anderes kann für die fahrlässige Begehung einer Tat gelten. Insoweit wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsschutzversicherung oder bringen Sie die Police zu der Beratung mit. Bei dem Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG zahlt in der Regel keine Rechtsschutzversicherung die Kosten der Vertretung des Rechtsanwalts im Ermittlungsverfahren und Strafverfahren.

Wann bekomme  ich einen Pflichtverteidiger?

Im einzelnen wird ein Pflichtverteidiger bestellt:

- bei einer schweren Straftat: Verbrechen (Pflichtverteidiger bei der Einfuhr und dem Besitz von einer nicht geringen Menge an BtM)

- wenn ein Bewährungswiderruf droht (Sie stehen unter Bewährung wegen Verstoßes gegen das BtMG und sind Wiederholungstäter)

- wenn Sie länger als 3 Monate im Gefängnis sitzen (z.B. Untersuchungshaft JVA Essen, Duisburg, Kleve, Bochum, Düsseldorf, Krefeld)

- bei einer schwierigen Sach- und Rechtslage 

- bei  Verteidigungsunfähigkeit des Angeklagten.

Wie kann ich Rechtsanwalt Clemens Louis als Pflichtverteidiger beiordnen lassen?

Ich kann mich von Anfang an als Pflichtverteidiger beiordnen lassen. Spätestens mit der Zustellung der Anklage kann folgendes vom Gericht bestimmt werden:

"Ihnen soll ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Sie können binnen einer Woche einen Anwalt Ihrer Wahl / Ihres Vertrauens benennen. Anderenfalls wird das Gericht von Amts wegen Ihnen einen Pflichtverteidiger beiordnen."

Dann sollten Sie sich mit mir in Verbindung setzen, denn ich vertrete regelmäßig Mandanten vor Amts- und Landgerichten in Essen, im gesamten Ruhrgebiet und auch bundesweit als Pflichtverteidiger.

Schicken Sie uns das Schreiben des Gerichts per E - Mailscan unter info@rechtsanwalt-louis.de bzw. per Fax unter: 0201 - 310 46020 und legen Sie eine ausgefüllte Vollmacht und Fragebogen Neumandant bei.

Sollten Sie jedoch das Gericht entscheiden lassen, wer Ihr Verteidiger sein soll, dann sollten Sie sich später nicht ärgern, wenn Sie mit diesem unzufrieden sind. Bedenken Sie auch, dass Sie einen Pflichtverteidiger nur in großen Ausnahmen (z.B. bei einem Vertrauensbruch) wechseln können. Wir verfügen über fundiertes Wissen bei der Verteidigung von Verfahren wegen des Verstoßes gegen das BtMG.

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