Bundesweite Kanzlei für Strafrecht                                                                                                                                           

          

  

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Impressum

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Clemens Louis

Bismarckstr. 7  45128 Essen     

Tel:            0201 - 310 460 - 0  Fax:            0201 - 310 460 - 20 @: info@re  

info@rechtsanwalt-louis.de www.rechtsanwalt-louis.de www.strafverteidiger-louis.de

Bundesweite Strafverteidigung an allen Amts- und Landgerichten in Deutschland

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Pflichtverteidiger auf Anfrage

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  Deutschland USA Flagge Niederlande

German Criminal Defence Lawyer and Member in the Council of the Bars and Law Societies of the European Union

Advocaten Strafrecht Duitsland

RA Louis ist Mitglied:

Anwaltsverein Essen

 

    

 

   

    und Team:

    

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Louis

Besuchte Schulen

Grundschuljahre an der Deutschen Schule Tokyo, Japan

Stony Point Middle School Richmond, Virginia, USA

Trinity Episcopal Highschool, Richmond, Virginia, USA

Gymnasium am Stoppenberg, Essen, Deutschland

 

Besuchte Universitäten

Rheinische Friedrich Wilhelms Universität, Bonn, Deutschland

Auslandsstudium an der University of Malta, Malta

 

Praktiktische Ausbildung

Kanzlei Jenewein & Schneider, München, Deutschland

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, München, Deutschland

Rechtsabteilung Aral AG, Bochum, Deutschland

 

Studienschwerpunkte

Strafrecht, Universität Bonn, Deutschland

Internationales Recht, University of Malta, Malta

Europarecht, University of Malta, Malta

Internationales Strafrecht, University of Malta, Malta

 

Vorbereitung zum Staatsdienst / Oberlandesgericht Hamm

Amtsgericht Hattingen (Zivilrecht)

Staatsanwaltschaft Essen (Abteilung: Wirtschaftskriminalität)

Justizvollzugsanstalt (JVA) Essen (Strafvollzugsrecht, Strafrecht)

Rechtsanwaltskanzlei Jung, Jordan, Rüsken, Essen (Zivilrecht, Strafrecht)

Staatsanwaltschaft Essen (Abteilung: Organisierte Kriminalität)

 

Juristische Staatsexamina
Oberlandesgericht Köln, NRW
Oberlandesgericht Hamm, NRW
 

Zulassung & Vertretungsberechtigung als Rechtsanwalt / BRD

Vertretungsberechtigt an allen Amts- und Landgerichten in der BRD

Vertretungsberechtigt an allen Oberlandesgerichten in der BRD

 Ort der Zulassung: Amts- und Landgericht in Essen
 
Bisherige Kanzleien
Rechtsanwaltkanzlei  Bonde & Louis  & Michaelis / Essen (bis 2007)   
 

Mitgliedschaften RA Louis

Deutscher Anwaltverein (DAV)

Anwaltsverein Essen e.V.
Member in the Council of the Bars & Law Societies of the European  Union
HSV De Karper te Winterswijk, Niederlande
Rumänienhilfe, Hochtaunus e.V.
Kooperationen RA Louis
● Grüne Hilfe e.V..
Start 84 e.V.
Stop & Go
Suchthilfe Direkt Essen
ManagerSOS
Kancelaria Radców Prawnych - Partnerkanzlei Polen -
 
Sprachen RA Louis
Deutsch
Englisch
Französisch
Japanisch

 

  Rechtsanwältin & Strafverteidigerin

  Michaelis

 

 

 

Besuchte Universitäten

Universität Konstanz (Deutschland)

Auslandsstudium an der Universität Stockholm (Schweden)

 

Praktiktische Ausbildung

Rechtsanwalt und Notar Manfred Schroether, Berlin

Kriminalpolizei Offenbach am Main

Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main

 

Studienschwerpunkte

Strafecht & Internationales Strafrecht

Vorbereitung zum Staatsdienst / Oberlandesgericht Hamm

Amtsgericht Essen

Staatsanwaltschaft Essen

Regionalverband Ruhrgebiet, Essen

Rechtsanwaltskanzlei Linten & Wieser, Essen; Scherpunkt: Strafecht

Anwalts- und Steuerkanzlei Bonde & Louis; Schwerpunkt: Strafecht

 
Juristische Staatsexamina
Justizprüfungsamt Stuttgart
Oberlandesgericht Hamm
 

Zulassung & Vertretungsberechtigung als Rechtsanwalt / BRD

Vertretungsberechtigt an allen Amts- und Landgerichten in der BRD

Vertretungsberechtigt an allen Oberlandesgerichten in der BRD

 Ort der Zulassung: Amts- und Landgericht in Essen
 
Bisherige Kanzleien
Bonde & Louis & Michaelis, Essen

Mitgliedschaften

Deutscher Anwaltverein (DAV)

Anwaltsverein Essen e.V.
Member in the Council of the Bars & Law Societies of the   European  Union
HSV De Karper te Winterswijk, Niederlande
Kooperationen RA Louis
Start 84 e.V.
Stop & Go
Sprachen RA`in Michaelis
Deutsch
Englisch
Schwedisch
Französisch

Rechtsanwaltsfachangestellte M. Hänel

Auszubildende D. Senden

Referendare & Praktikanten im Wechsel

   

 

 

 "Ein schlauer Zug in Ihrem Strafverfahren"

 

 

 

 

Die Kanzlei Louis in Essen wurde von Rechtsanwalt Clemens Louis gegründet und arbeitet in Bürogemeinschaft mit der Rechtsanwältin Heike Michaelis.

Rechtsanwälte und Strafverteidiger Clemens Louis und Heike Michaelis haben sich auf die Vertretung in Strafsachen spezialisiert und vertreten ihre Mandanten bundesweit.

Durch die zentrumsnahe Lage, direkt am Bismarckplatz (Haltestelle U 17 / 18), zu Fuß nur 5 Minuten zum Hauptbahnhof Essen, haben Sie einen guten Anschluss an den Personennahverkehr der Region. Für Mandanten, die mit dem Auto kommen, gibt es in unmittelbarer Nähe Parkplätze.

Die Ausstattung der Kanzlei ist modern und entspricht dem neuesten technischen Stand. Die Räumlichkeiten sind hell und freundlich, aber dennoch zweckorientiert ausgestattet.

Rechtsanwälte Louis & Michaelis legen Wert auf eine umfassende fachliterarische Ausstattung der Kanzlei, unterstützt auch durch modernste Technik. Das fachlich qualifizierte Personal ist freundlich und zuvorkommend.

Die Öffnungszeiten der Kanzlei sind montags bis donnerstags von 09.00 bis 18.00 Uhr und  freitags  von 09.00 bis 13.00 Uhr. Selbstverständlich sind Termine mit Rechtsanwalt Louis auch außerhalb dieser Geschäftszeiten und darüber hinaus bei besonderer Veranlassung auch im Hause der Mandanten möglich.

Als Pflichtverteidiger sind Rechtsanwalt Louis und Rechtsanwältin Michaelis für Sie in den Städten Essen, Duisburg, Bochum, Bottrop, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Oberhausen, Dortmund, Mülheim an der Ruhr, Krefeld, Herne, Wesel und Bocholt tätig.
 

Schwerpunkte:

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Sexualstrafecht

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Clemens Louis wurde in München geboren. Er verbrachte fünf Jahre in Tokio, Japan und weitere fünf Jahre in Richmond, Virginia (USA), bevor er nach dem Besuch des Gymnasiums am Stoppenberg in Essen seine Hochschulreife erlangte und das Studium der Rechtswissenschaft aufnahm.  Rechtsanwalt Clemens Louis studierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Ferner nahm er ein Auslandsstudium an der University of Malta auf. Bereits während seines Studiums legte  Rechtsanwalt Louis einen wesentlichen Schwerpunkt auf das Strafrecht und -  insbesondere auch durch sein Auslandsstudium -  auf das internationale Strafrecht.

Zu seinen praktischen Ausbildungsstationen während des Studiums zählen der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, die Rechtsabteilung der Aral AG in Bochum, sowie die Kanzlei Jenewein und Schneider in München. Sein erstes Staatsexamen legte er am Oberlandesgericht Köln ab. Seine Referendarzeit absolvierte Rechtsanwalt Louis am Oberlandesgericht Hamm. Während der Referendarzeit war er unter anderem in der Kanzlei Jung, Jordan, Rüsken in Essen tätig. Rechtsanwalt Louis legte seine zweite juristische Staatsprüfung an dem Oberlandesgericht Hamm  ab und erwarb die Zulassung als Rechtsanwalt.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Clemens Louis ist vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Louis ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Essener Anwaltsverein. Hierdurch erhält der Jurist stets die neuesten Informationen zur Entwicklung der Rechtssprechung.

An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristin insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten. Ständige Erreichbarkeit ist ihm sehr wichtig. Nach der Überzeugung des Rechtsanwaltes bedarf es einer über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung, bei der sich der Mandant mitgenommen fühlt und sein Anliegen ohne Zeitdruck entsprechend aufgenommen und bearbeitet wird.

Rechtsanwalt Louis korrespondiert in Englisch, Französisch und Japanisch.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Clemens Louis berät und vertritt Sie im:

Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Arztstrafrecht, Ausländerstrafrecht, Betäubungsmittelrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Jugendstrafrecht. Wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte bilden Delikte wie Körperverletzung, Betrug, Bedrohung, Nötigung, Hehlerei, Verstoß gegen das BtMG, Brandstiftung, Drogen am Steuer, Raub, Computerbetrug, Diebstahl, Erpressung, Falschaussage, Meineid, fahrlässige Körperverletzung, Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Meineid, räuberischer Diebstahl, Sachbeschädigung, Strafvereitelung, Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie, Beleidigung, Urkundenfälschung, sexueller Missbrauch von Kindern, Mord, Verstoß gegen das Waffengesetz, Vortäuschung einer Straftat, Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten, Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Schwarzarbeit.

Für das Strafrecht gilt folgender Grundsatz:

Sie können einen Strafverteidiger nicht früh genug einschalten!
• Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als  Zeuge erhalten?
• Sie wurden “nebenbei” von einem Polizeibeamten zu einem “Vorfall” befragt?
• Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde?
• Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht?
• Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten?

Dann ist es höchste Zeit, einen Strafverteidiger einzuschalten. Denn dieser kann im Gegensatz zu Ihnen Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln.

Machen Sie keine Angaben, ohne zumindest vorher anwaltliche Beratung einzuholen. Es besteht keine Verpflichtung, Ladungen der Polizei zur Abgabe einer Aussage Folge zu leisten. Verpflichtend sind ausschließlich Ladungen von Gericht und Staatsanwaltschaft. Auch hier besteht aber für den Beschuldigten nur eine Pflicht zum Erscheinen, nicht zur Aussage! Nachteilige Folgen “unglücklicher Aussagen” lassen sich im gesamten weiteren Verfahren kaum mehr beheben. Die Angst, aus einer anfangs verweigerten Aussage könnte eine Art “Schuldeingeständnis” hergeleitet werden (“Wer nichts zu verbergen hat, kann ohne Sorgen aussagen.”) ist völlig unbegründet. Niemand wird aus der Inanspruchnahme eines der grundlegendsten Rechte des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren irgendwelche nachteiligen Schlüsse ziehen.

Holen Sie zum frühstmöglichen Zeitpunkt eines gegen Sie gerichteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens anwaltlichen Rat ein. Je früher dies erfolgt, umso höher sind die Aussichten, den Gang des Verfahrens in Ihrem Sinne zu beeinflussen. Im ungünstigsten Fall erfolgt die Kenntnis, dass gegen eine Person ermittelt wird, gleichzeitig mit einer Verhaftung. Wenn es um die persönliche Freiheit geht, ist es nachvollziehbar und verständlich, dass alles daran gesetzt wird, eine rasche Freilassung zu erwirken. In der konkreten Situation liegt es nahe, die Situation durch eine Aussage zu “retten”. Dies ist von wenigen Ausnahmen abgesehen die absolut falsche Reaktion; auch hier gilt: Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung!

Vertrauen Sie hier neben der fundierten Kenntnis im Strafprozessrecht auch auf das Verhandlungsgeschick und das Durchsetzungsvermögen von Rechtsanwalt Louis. Er kann durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen. Für den Fall, dass sie bereits  eine Anklage oder einen Strafbefehl in den Händen halten - vertrauen Sie auf die gesunde Konfliktfreudigkeit von Rechtsanwalt Clemens Louis. Er wird sich für Sie stark machen und für Ihre Rechte kämpfen.

Im Betäubungsmittelrecht hat sich ein “Strafrecht im Strafrecht” entwickelt, in dem die Einbeziehung der Rechtsprechung und die richtige Verteidigungsstrategie entscheidend für den Verfahrensausgang ist. Mehr noch als in sonstigen Verfahren ist der Grundsatz, dass keinerlei Angaben ohne vorherige anwaltliche Beratung gemacht werden sollten, hier für ein entsprechendes Ergebnis von entscheidender Bedeutung. Als Beispiel sei die Rechtsprechung zu den sogenannten “Bewertungseinheiten” genannt, wonach das Handeltreibens aus einem bestehenden Vorrat rechtlich als eine Handlung zu bewerten ist. Auch besteht in einer sinnvollen Inanspruchnahme des § 31 BtMG eine Möglichkeit zur Verfahrensbeeinflussung, die jedoch nur im Einzelfall und nach sorgfältiger Abwägung eingesetzt werden sollte.

Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und eines Fahrverbotes. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden. Bei Rechtsanwalt Clemens Louis finden die Betroffenen kompetente Beratung.

Darüber hinaus haben sie auch im Falle einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe  Rechte, die Clemens Louis für Sie wahrt und umsetzt. Dazu gehören Fragen zur Planung des Vollzugs, zur Unterbringung, Schriftwechsel, Disziplinarmaßnahmen oder zur Arbeit und möglichen Ausbildungen und Weiterbildungen. Bei der Inanspruchnahme Ihrer Rechtsbehelfe werden Sie von Herrn Louis unterstützt, der in diesem Bereich fundierte Erfahrung vorweisen kann.

Im Übrigen vertritt Sie Rechtsanwalt Louis auch in strafrechtlichen Revisionsverfahren. Das Wesen der Revision besteht im grundsätzlichen Ausschluss der Tatsachenfeststellung von der Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht. Das Verfassen einer Revision ist ein komplizierter Vorgang. Unerlässlich sind hierfür die fundierte Kenntnis der entsprechenden Fachliteratur, der aktuellen Rechtsprechung sowie schlicht eine langjährige Erfahrung in der Analyse von Urteilen. Die praktische Erfahrung und das Engagement von Strafverteidiger Louis sind schließlich die Grundlage für Ihren Erfolg.

 

Rechtsanwalt Louis ist Mitglied bei: